Stand: 27.09.2021

1. Einleitung 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des zwischen der Ampere Dynamic Schweiz GmbH (Ampere Dynamic) und ihrem Kunden vereinbarten Vertrags. 

Im Einzelfall getroffene schriftliche Vereinbarungen haben stets Vorrang vor den AGB. 

AGB des Kunden gelten grundsätzlich nicht. 

2. Geltungsbereich 

Diese AGB gelten für Verträge über die Erstellung oder Lieferung von Solaranlagen oder Teilen davon. 

3. Offerte & Auftragsbestätigung 

Zu Beginn jedes Projektes unterbreitet Ampere Dynamic dem Kunden eine Offerte. Offerten gelten grundsätzlich freibleibend. An kundenspezifische Offerten ist Ampere Dynamic längstens 2 Wochen gebunden. 

Nach einer Projektphase zur weiteren Ausarbeitung und Anpassung des Projekts an die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort erstellt Ampere Dynamic eine Auftragsbestätigung und stellt diese dem Kunden zu. 

Alle durch Ampere Dynamic erstellten Offerten, Auftragsbestätigungen und die dazu gehörigen Unterlagen bleiben im geistigen Eigentum der Ampere Dynamic. Sie dürfen weder kopiert noch Aussenstehenden in irgendeiner Form zugänglich gemacht werden. 

Die Annahme der Offerte resp. der Auftragsbestätigung durch den Kunden ist erfolgt, sobald dieser die Offerte resp. die Auftragsbestätigung unterzeichnet hat. 

4. Inhalt und Umfang der Leistungen 

Offerte und Angebotsbestätigung erstrecken sich nur auf die schriftlich aufgeführten Leistungen. 

Ertragsberechnungen in der Offerte sind als Richtwerte zu verstehen, sie sind nicht verbindlich. 

Zusatzleistungen wie Unterhaltsarbeiten, Reinigung, laufendes Monitoring, Rückbau oder der Überprüfungsservice sowie die Aufrüstung der NSHV sind nicht enthalten und müssen separat vereinbart und bezahlt werden. 

Ampere Dynamic hat das Recht einzelne in der Offerte aufgeführte Komponenten durch qualitativ und preislich adäquate Komponenten zu ersetzen. Dem Kunden wird somit die Lieferung eines bestimmten Fabrikats von Modulen, Wechselrichtern oder Unterkonstruktionen nicht ausdrücklich zugesichert. Die einzelnen Komponenten werden unter Beachtung der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Ausführung ausgewählt. 

Ampere Dynamic erstellt die Offerte auf Basis einer Grundsatzanalyse, primär mittels digitaler Orthofotos und Lastprofilanalyse. Sollte die Leistung von Ampere Dynamic aus Gründen, die bei der standardisierten Analyse nicht erkennbar waren, erschwert werden oder nicht möglich sein, ist Ampere Dynamic berechtigt ohne Leistung von Schadensersatz vom Vertrag zurückzutreten. Auf Wunsch des Kunden kann Ampere Dynamic ein neues Angebot erstellen. 

Ampere Dynamic hat das Recht sich zur Durchführung des Vertrags Dritter zu bedienen. 

Der Kunde wird Ampere Dynamic während der Installationsarbeiten uneingeschränkten Zugang zum Montageplatz gewähren, kostenlos einen Wasser- und Stromanschluss zur Verfügung stellen sowie kostenlos einen geeigneten Lagerplatz für gelieferte Ware bereitstellen. 

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Produktionsdaten der Anlage zwecks Verbesserung der Services von Ampere Dynamic während mindestens 10 Jahren nach Inbetriebnahme über das Monitoringsystem mit Ampere Dynamic zu teilen. Sofern Ampere Dynamic in der Anlage ein Monitoringsystem verbaut hat, wird der Kunde Ampere Dynamic mindestens Leserechte für die Produktionswerte mittels Web-Fernzugriff gewähren. 

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten hinsichtlich der Annahme der Leistung nicht nach, so ist Ampere Dynamic berechtigt den ihr entstandenen Schaden geltend zu machen. 

5. Preise 

Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Preise verstehen sich in Schweizer Franken und sind exkl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuern. Weitere Kosten sind objektspezifisch zu regeln.  

Die installierte Leistung der Photovoltaikanlage kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen als in der Offerte vorgesehen. In beiden Fällen wird der in der Offerte veranschlagte Preis prozentual im Verhältnis zur Mehr- oder Minderleistung angepasst. Nicht von der Mehr- oder Minderleistung beeinflusste Angebotspositionen, wie z.B. der Monitor für die Visualisierung, bleiben im Preis konstant. Die Festsetzung des finalen Auftragspreises erfolgt somit mit der Erstellung der finalen Auftragsbestätigung. 

6. Fördermittel 

Ampere Dynamic weist auf den Angeboten eine voraussichtliche Förderhöhe für das Photovoltaik-Kraftwerk aus und beantragt diese im Namen des Kunden. Ampere Dynamic ermittelt die Förderhöhe zum Zeitpunkt der Antragsstellung nach bestem Wissen und Gewissen, gibt jedoch keine Garantie für potenziell zusätzlich nutzbare Fördermittel. Zusätzlich kann zwischen Angebotsannahme und finaler Inbetriebnahme seitens der Förderstelle die Förderhöhe erhöht oder vermindert werden. Ampere Dynamic haftet nicht für eine bestimmte Förderhöhe und somit auch nicht für eine tiefere Fördersumme, als im Angebot ausgewiesen. Ampere Dynamic hat im Gegenzug auch kein Anrecht auf eine Zusatzvergütung aus einer höheren Fördersumme, als im Auftrag festgesetzt. 

7. Widerruf 

Es herrscht Schriftformerfordernis für den Widerruf eines Auftrags. 

Bei Widerruf des Auftrags durch den Kunden kann Ampere Dynamic eine Schadenspauschale als entgangenen Gewinn in Höhe von 15 % des Auftragswerts verlangen. Der Schadensersatzanspruch von Ampere Dynamic verringert sich, sofern der Kunde einen geringeren wirtschaftlichen Schaden nachweisen kann. 

8. Statik der Gebäude 

Ampere Dynamic setzt voraus, dass die Gebäude nach den heute üblichen Baustandard errichtet worden ist und demnach die statischen Lastreserven den geltenden Normen entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Kunde dazu verpflichtet Ampere Dynamic vor Angebotsannahme über eine andere statische Situation zu informieren. 

9. Vorbereitung kundenseitig 

Der Kunde sorgt auf seine Kosten dafür, dass rechtzeitig mit den Arbeiten begonnen werden kann. Er ermöglicht der Ampere Dynamic und den von ihr beauftragten Dritten den erforderlichen Zugang und gibt auf Anfrage vollständig Auskunft über Eigenschaften wie Asbestbelastung, statische Besonderheiten, Undichtigkeiten der Gebäudehülle etc., die mit dem Projekt in Zusammenhang stehen. 

10. Bewilligungen 

Ampere Dynamic unterstützt den Kunden, oder erledigt dies im Namen des Kunden, bei der Einholung der erforderlichen Genehmigungen. 

11. Schlechterfüllung und Unmöglichkeit aufgrund höherer Gewalt 

Kommt es zu Lieferverzögerungen wegen Hindernissen, auf die Ampere Dynamic keinen Einfluss hat, wie zum Beispiel Ereignisse höherer Gewalt, aber auch Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei den Lieferanten bzw. Unterlieferanten der Ampere Dynamic eintreten, erhält die Ampere Dynamic eine angemessene Nachfrist. 

Aufgrund von einer nicht zeitgerechten Ausführung, hat der Kunde kein Rücktrittsrecht vom Vertrag. 

12. Zahlungsmodalitäten 

Zahlungen sind vollumfänglich gem. vereinbarter Zahlungskonditionen fällig und in vollem Umfang direkt auf das Bankkonto der Ampere Dynamic anzuweisen. 

Angestellte, Verkaufsmitarbeiter oder Montagepersonal von Ampere Dynamic haben keine Inkassovollmacht. 

Ist nichts anderes festgelegt, so erfolgt die Bezahlung Zug um Zug. 

Skonto darf nur geltend gemacht werden, wenn das schriftlich vereinbart wurde. 

Ampere Dynamic beginnt mit der Lieferung von Material und der Montage erst, sobald die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Anzahlung geleistet wurde. 

13. Zahlungsverzug 

Hat der Kunde bei Fälligkeit weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich begründete Einwände dagegen erhoben, kann Ampere Dynamic eine kurze Nachfrist setzen und nach deren ungenutztem Ablauf den Vertrag entschädigungslos fristlos auflösen. Die bis dahin von Ampere Dynamic erbrachten Leistungen müssen vollumfänglich beglichen werden. Der Kunde trägt die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten. 

Ein in der Auftragsbestätigung festgelegter Zahlungstermin ist ein fester Verfallstag gem. Art. 102 Abs. 2 OR. Hat der Kunde zu dem Zahlungstermin nicht geleistet, ist der Kunde mit Ablauf des Tages in Verzug, eine Mahnung ist nicht erforderlich. 

Befindet sich der Kunde mit Teilzahlungen im Verzug, so kann Ampere Dynamic ohne weitere Mitteilung Zinsen von 5% erheben. 

Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bist zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Ampere Dynamic. Der Kunde wird die Ware im Eigentum von Ampere Dynamic entsprechend beschriften, sodass das Eigentum auch Dritten jederzeit ersichtlich ist. 

14. Erfüllungsort, Nutzen und Gefahr 

Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort der Ort, an dem die Werkleistungen oder die Montage der Ware erfolgt. 

Nutzen und Gefahr gehen bei Ablieferung des Werks auf den Kunden über. Die Ablieferung erfolgt anhand der Abnahme. 

15. Leistungsgarantie 

Leistungsgarantien, die vom Hersteller gewährt werden, können nur beim Hersteller eingefordert werden. Ampere Dynamic haftet ausserhalb ihrer Gewährleistungspflicht nicht dafür. 

Der Kunde wird Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller selbst und direkt gegenüber dem Hersteller geltend machen. 

Allfällige Leistungsgarantien der Ampere Dynamic werden schriftlich vereinbart. Sie können nur geltend gemacht werden, wenn sich die Anlage in mängelfreiem Zustand befindet, vollständig ist und ausschliesslich von Ampere Dynamic oder von ihr beauftragten Dritten gewartet wurde. 

16. Herstellergarantie 

Garantien, die vom Hersteller gewährt werden und die längerfristigere Garantien versprechen als die Ampere Dynamic, können nach Ablauf der nach Obligationenrecht oder der SIA-Norm 118:2013 vereinbarten Gewährleistungsfrist nur beim Hersteller eingefordert werden. 

17. Abnahme 

Ampere Dynamic zeigt dem Kunden die Fertigstellung des Werks an und vereinbart mit ihm zeitnah einen Termin zur Abnahme des Werks oder von in sich geschlossenen Werkteilen (Teilabnahme). Der Kunde nimmt an der Abnahme teil. Nimmt der Kunde nicht teil oder verweigert er einen Termin, so gilt die Anlage nach Ablauf eines Monats nach der Anzeige der Fertigstellung als abgenommen. 

Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. 

Zeigen sich wesentliche Mängel, so wird am Abnahmetermin eine verbindliche Frist zur Mängelbehebung durch Ampere Dynamic vereinbart, die Abnahme wird unterbrochen und nach der Mängelbehebung fortgesetzt. 

18. Gewährleistung 

Auf ästhetische Vorgaben oder Wünsche, welche durch den Kunden geäussert werden, hat dieser keinen Anspruch. 

Ampere Dynamic übernimmt keine Verantwortung für Kostenfolgen, wie andere Steuereinstufungen, Eigenmietwertveränderungen oder Gebühren, die nicht explizit in der Auftragsbestätigung beschrieben sind. 

Ampere Dynamic haftet für Werkmängel nicht, wenn der Kunde selbst, eine Hilfsperson des Kunden oder ein vom Kunden beauftragter Dritter die Mängel verursacht hat. 

Im Mangelfall hat Ampere Dynamic das Recht, Wandelung, Ersatzvornahme und Nachbesserung oder Kaufpreisminderung vorzunehmen. 

Der Kunde kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn die Annahme des Werks unzumutbar ist und die Entfernung des Werks für Ampere Dynamic keine unverhältnismässigen Nachteile mit sich bringt. 

Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre ab Tag der Abnahme, tritt die Ampere Dynamic lediglich als Händler auf und der Kunde lässt die Ware, oder Teile davon, durch einen Dritten verbauen, oder verbaut diese selbst, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. 

Es besteht eine Rügefrist von 2 Jahren ab dem Tag der Abnahme. Entdeckt der Kunde einen Mangel, zeigt ihn aber nicht rechtzeitig an, so hat er den dadurch verursachten Schaden selbst zu tragen.  

Ampere Dynamic haftet nicht für Mängel, die der Kunde erst nach Ablauf der ersten 2 Jahre nach Abnahme entdeckt. 

Bei einer Abnahme ohne Prüfung haftet Ampere Dynamic nicht für verdeckte Mängel, die bei einer Abnahme mit Prüfung entdeckt worden wären. 

Die Beweislast für einen verdeckten Mangel liegt beim Kunden.  

19. Kosten der Gewährleistung 

Die Kosten der Nachbesserung trägt die Ampere Dynamic. Dazu gehören die Kosten zur Beseitigung von Schäden und belegte notwendige Mehrkosten des Kunden oder von am Bau beteiligten Personen. 

Kosten, die dem Bauherrn auch bei ursprünglich mängelfreier Ausführung entstanden wären, trägt der Kunde („Sowieso-Kosten“). Gleiches gilt für einen Mehrwert durch die Mangelbehebung. 

Hat der Kunde selbst, eine Hilfsperson des Kunden oder ein vom Kunden beauftragter Dritter den Mangel mitverschuldet, so werden die Kosten zwischen Ampere Dynamic und dem Kunden angemessen aufgeteilt. 

Schadenersatz: Der Kunde kann Schadenersatz nach den Artikeln 368 und 97ff. OR geltend machen, wenn er nachweist, dass ihm ein Schaden entstanden ist. Mangelfolgeschäden können nur bei einem Verschulden der Ampere Dynamic geltend gemacht werden.  

20. Unterhalt, Service, Reinigung 

Der Unterhalt (z.B. Pflege des Gründachs), der Service und die Reinigung sind Sache des Kunden.  

Für Schäden, die infolge Vernachlässigung dieser Pflichten entstanden sind, haftet die Ampere Dynamic nicht. 

21. Datenschutz & Geheimhaltung 

Ampere Dynamic verkauft keine Kundendaten an Dritte. Sie ist jedoch ohne gegenteilige schriftliche Mitteilung des Kunden berechtigt, Namen und Logo des Kunden sowie Fotos der Anlage zu Referenzzwecken zu verbreiten. Sie sorgt dafür, dass auf diesen Fotos ohne vorgängige Einwilligung des Kunden keine Personen, Autonummern oder Beschriftungen zu erkennen sind. Der Kunde kann die Verwendung der Fotos als Referenzobjekte auch nachträglich jederzeit schriftlich untersagen. Erfolgt diese Mitteilung nach der Veröffentlichung auf der Firmen-Website, löscht Ampere Dynamic die Bilder umgehend. 

Sie kann jedoch nach der Veröffentlichung auf der Firmen-Website nicht mehr dafür garantieren, dass die Bilder im Internet auf anderen Seiten oder in Suchanfragen nicht weiterhin auffindbar sind. 

Ampere Dynamic darf die Daten aus den Monitoring Systemen für interne Zwecke verwerten, z.B. für die Auswertung der Anlagenperformance. Ebenfalls können Daten an die verbundenen Unternehmen Ampere Dynamic Energy GmbH, VW-L GmbH, Fruth & Partner GmbH weitergegeben werden, um die Dienstleistungen von Ampere Dynamic und das Resultat für die Kunden zu verbessern. 

22. Schlussbestimmungen 

Die Parteien können sich im Konfliktfall zuerst an die Ombudsstelle Swissolar oder an eine ähnliche Stelle wenden und sollen erst nach einem allfälligen Scheitern des Ombudsverfahrens ein ordentliches Gericht anrufen. 

22.1. Solidarhaftung 

Besteht der Kunde aus einer Personengesellschaft, haften die Gesellschafter Ampere Dynamic gegenüber als Solidarschuldner. 

22.2. Formvorschriften: 

Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung durch die Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 

Sämtliche Änderungen, Präzisierungen und Zusätze zum korrespondierenden Vertrag, wie Planänderungen, ästhetische Korrekturen etc., bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung. 

Die Korrespondenz per E-Mail erfüllt die Schriftform, wenn ihr Inhalt von der empfangenden Partei bestätigt wurde. 

22.3. Salvatorische Klausel 

Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als ungültig oder nichtig erweisen, gelten die übrigen davon unberührt weiter. 

22.4. Subsidiäres Recht 

Subsidiär wird das Schweizerische Obligationenrecht herangezogen und wo es vertraglich vereinbart wurde, die Schweizer Norm SIA 118:2013 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten). 

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. 

Gerichtsstand ist das für den Sitz der Ampere Dynamic zuständige Gericht. Ampere Dynamic kann den Kunden auch am Sitz des Kunden belangen. 

Auf der Offerte wurde auf die Einsehbarkeit der AGB unter www.ampere-dynamic.ch hingewiesen.

Mit Unterzeichnung des Offerte erklärt der Kunde, die AGB gelesen und verstanden zu haben. 

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