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Solarförderung Schweiz

GREIV, Kantonsförderung und Einmalvergütung für Ihre PV-Anlage ab 100 kWp — wir sichern Ihnen das maximale Fördervolumen und begleiten den Prozess bis zur Auszahlung.

Solarförderung Schweiz — jede zustehende Vergütung sichern

Das Wichtigste in Kürze

4 Min. Lesezeit

Die meisten Industrieunternehmen schöpfen weniger als 60% der ihnen zustehenden Fördergelder aus. Antragsfristen, Bonusstrukturen und kantonale Programme werden nicht koordiniert — und Geld bleibt auf dem Tisch. Richtig kombiniert, ergibt die GREIV-Bundesförderung plus Bonusstruktur plus kantonalem Zuschlag bei einer 500-kWp-Anlage oft CHF 200’000–400’000 Einmalvergütung. Nicht als Versprechen, sondern als individuelle Berechnung, die wir Ihnen vorlegen, bevor der erste Sparren montiert wird.

Ampere Dynamic übernimmt die vollständige Fördermittelkoordination — von der Pronovo-Voranmeldung vor Baubeginn über die Kantonsförderanträge bis zur Nachverfolgung der Auszahlung. Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft, wir auf Ihr Fördervolumen.

Förderarchitektur: drei Ebenen, die sich stapeln lassen

Die Schweizer Förderlandschaft hat seit dem Mantelerlass (68,7% Ja-Stimmen, Juni 2024, in Kraft Januar 2025) drei kumulierbare Ebenen. Für Industrieanlagen ab 100 kWp ist die GREIV (Grosse Einmalvergütung) über Pronovo AG das zentrale Instrument — individuell berechnet nach Anlagentyp, Leistung und Inbetriebnahmedatum.

Drei Bonusstrukturen erhöhen die Vergütung seit Januar 2025 substanziell:

  • Integrationsbonus (+400 CHF/kW) für gebäudeintegrierte Module (BIPV)
  • Befestigungsbonus (+200 CHF/kW) für angebaute oder freistehende Systeme
  • Parkplatzüberdachungsbonus (+250 CHF/kW) für Anlagen ab 100 kWp auf Parkflächen

Ab Januar 2026 kommt der Winterstrombonus hinzu: Anlagen ab 100 kWp, die im Winterhalbjahr (Oktober–März) über 500 kWh/kW produzieren, erhalten eine zusätzliche Vergütung. Das begünstigt Fassaden-PV, alpine Installationen und steil geneigte Systeme.

+400 CHF/kW
Integrationsbonus gebäudeintegrierte Module
+250 CHF/kW
Parkplatzüberdachungsbonus ab 100 kWp
200'000–400'000 CHF
Typisches Fördervolumen 500-kWp-Anlage (Bund + Kanton)

Kantonsförderung variiert stark und lohnt den genauen Blick: Luzern zahlt rund 20% Zuschlag auf die Bundes-EIV plus CHF 100/m2 für Steilanlagen ab 75 Grad Neigung. Graubünden vergütet CHF 300/kWp für Fassaden- und Vertikalanlagen — eine der grosszügigsten Kantonsförderungen der Schweiz. Basel-Stadt fördert im Rahmen der Solaroffensive Dach-PV bei Sanierung mit CHF 100/m2, Fassaden-PV mit bis zu CHF 140/m2. Vergleichbare Fassadenboni existieren in Glarus (250 CHF/kW), Obwalden und Uri. Wir prüfen für Ihr Projekt systematisch alle Programme auf energiefranken.ch und beim zuständigen Kantonsamt.

Auf Gemeindeebene bestehen weitere Möglichkeiten: Einzelne Gemeinden fördern Carports, Ladestationen, ZEV-Einrichtungen oder statische Ertüchtigungsmassnahmen — jeweils mit eigenen Fristen und Budgets.

Von der Förderfähigkeitsprüfung bis zur Auszahlung

Unser Förderprozess

Förderfähigkeit prüfen

Wir analysieren Ihre geplante Anlage auf alle verfügbaren Förderprogramme — Bund, Kanton und Gemeinde — und berechnen das maximale Fördervolumen vor Vertragsabschluss.

  • GREIV-Kalkulation via Pronovo Tarifrechner
  • Kantonale Programme via energiefranken.ch und Kantonsamt
  • Bonus-Stapelung: Integration, Befestigung, Parkplatz, Winterstrom

Voranmeldung und Antragstellung

Die Pronovo-Voranmeldung muss vor Baubeginn erfolgen. Wir koordinieren die Einreichung aller Bundesanträge und parallelen Kantonsanträge termingerecht.

  • Pronovo-Voranmeldung über mein.pronovo.ch
  • Kantonale Förderanträge parallel eingereicht
  • Vollständige Abschlussdokumentation nach Inbetriebnahme

Monitoring und Nachverfolgung

Wir überwachen den Förderstatus laufend und begleiten Sie bis zur vollständigen Auszahlung — bei grossen Anlagen dauert die Pronovo-Prüfung 12–24 Monate.

  • Laufende Kommunikation mit allen Förderstellen
  • Begleitdokumentation bei Rückfragen
  • Auszahlungsbestätigung und Abschlussabrechnung

Solarpflicht und regulatorischer Kontext

Seit 2022 gilt in der Schweiz eine Solarpflicht für Neubauten mit über 300 m2 Grundfläche (Art. 45a EnG). Das revidierte Energiegesetz mit dem Mantelerlass sieht vor, die Solarstromerzeugung bis 2035 zu verfünffachen.

Für Unternehmen mit über CHF 40 Mio. Umsatz und 250+ Mitarbeitenden gilt zudem die KlG-Berichtspflicht (Klima- und Innovationsgesetz, seit Januar 2025): Scope-1- und Scope-2-Emissionen müssen offengelegt werden, inklusive maschinenlesbarer Netto-Null-Fahrpläne. Eine eigene PV-Anlage reduziert die Scope-2-Emissionen direkt und dokumentierbar.

Vertiefung im Wissen: Einen vollständigen Überblick aller Förderprogramme für Industrie und Gewerbe — GREIV, ASTAG, KlG und kantonale Programme — bietet unser Fördermittel-Guide 2026.

Weiterführende Informationen finden Sie bei Pronovo, auf der BFE-Seite zum Stromgesetz und bei Swissolar. Informationen zur Vermarktung Ihres erzeugten Stroms finden Sie auf unserer Seite Energievermarktung. Finanzierungsmodelle ohne Eigenkapitalbindung erläutern wir unter Finanzierung.

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