# Referenzmarktpreis

Auch bekannt als: Rückliefervergütung, Abnahmevergütung, Einspeisevergütung Referenzmarktpreis

Der Referenzmarktpreis ist der vom Bundesamt für Energie (BFE) berechnete, vierteljährlich gemittelte Marktpreis für Strom, an dem sich seit dem 1. Januar 2026 die gesetzliche Vergütung für eingespeisten Solarstrom orientiert. Für Anlagen unter 150 kW gilt daneben eine Minimalvergütung nach Art. 12 EnV. Ab dem 1. Januar 2027 löst der stündliche Day-Ahead-Spotpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung das Quartalsmittel ab; die Minimalvergütung wird dann als quartalsweiser Differenzbetrag ausgerichtet.

Kanonische Seite: https://www.ampere-dynamic.ch/de/wissen/glossar/referenzmarktpreis/

Seit dem 1. Januar 2026 sind Netzbetreiber verpflichtet, eingespeisten Solarstrom abzunehmen, und die Vergütung orientiert sich am Referenzmarktpreis des BFE. Das Quartalsmittel glättet die Preisschwankungen an der Börse: Ob die Anlage mittags bei tiefen oder abends bei hohen Preisen einspeist, spielt für die Abrechnung 2026 keine Rolle.

Für kleinere Anlagen sichert Art. 12 Abs. 1bis EnV ein Minimum: 6 Rp./kWh für Anlagen unter 30 kW; bei Anlagen ab 30 kW mit Eigenverbrauch 6 Rp./kWh auf die ersten 30 kW und darüber nichts, was bei knapp 150 kW rechnerisch rund 1.2 Rp./kWh ergibt; 6.2 Rp./kWh für Anlagen ab 30 kW ohne Eigenverbrauch. Anlagen ab 150 kW fallen nicht unter die Minimalvergütung ([EnV, Fedlex](https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2017/763/20260101/de/html/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2017-763-20260101-de-html-3.html)). Herkunftsnachweise vergüten die Netzbetreiber separat.

Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 die nächste Stufe beschlossen: Ab dem 1. Januar 2027 gilt der Schweizer Day-Ahead-Spotpreis zur Stunde der tatsächlichen Einspeisung (EnG Art. 15 Abs. 1bis). Das Minimum wandert in Art. 12a EnV und wird als quartalsweiser Differenzbetrag ausbezahlt. Verteilnetzbetreiber dürfen weiterhin eigene Modelle anbieten, etwa eine konstante Vergütung. EKZ stellt Bestandsanlagen je nach Smart-Meter-Rollout am 1. Januar 2027 oder 2028 um.

Was die Umstellung für Betriebe mit PV-Anlage ab 100 kWp bedeutet und welche Hebel gegen den sinkenden Einspeisewert wirken, steht im Artikel [Strommarkt 2026 und dynamische Tarife](https://www.ampere-dynamic.ch/de/wissen/strommarkt-2026-dynamische-tarife/); die Abnahmepflicht im Kontext der Solarpflicht erklärt der Artikel [Solarpflicht und 70-Prozent-Einspeiseregel](https://www.ampere-dynamic.ch/de/wissen/solarpflicht-70-prozent-einspeiseregel-2026/).

## Verwandte Begriffe

- [Merit-Order](https://www.ampere-dynamic.ch/de/wissen/glossar/merit-order/)
- [Dynamischer Tarif](https://www.ampere-dynamic.ch/de/wissen/glossar/dynamischer-tarif/)
- [Eigenverbrauch](https://www.ampere-dynamic.ch/de/wissen/glossar/eigenverbrauch/)
- [Einmalvergütung](https://www.ampere-dynamic.ch/de/wissen/glossar/einmalverguetung/)
