# Ladestation Firmengelände: Planung, Bewilligung, Förderung

Eine Ladestation auf dem Firmengelände wird vom Netzanschluss her geplant. Zuerst klären Sie, wie viel Leistung der bestehende Anschluss neben dem Betrieb für das Laden hergibt, dann wählen Sie AC- oder DC-Ladepunkte nach den Standzeiten der Flotte. Jede Ladestation wird dem Verteilnetzbetreiber gemeldet; auf bestehenden Firmenparkplätzen braucht es meist keine Baubewilligung. Kantonale Förderbeiträge verlangen fast immer ein Gesuch vor Baubeginn.

Ladestation auf dem Firmengelände planen: Netzanschluss und Lademanagement, AC oder DC, Meldepflicht beim Netzbetreiber, Baubewilligung und kantonale Förderung 2026.

Kanonische Seite: https://www.ampere-dynamic.ch/de/wissen/ladestation-firmengelaende-planen/
Veröffentlicht: 2026-10-01

**Das Wichtigste in Kürze**

- **Der Netzanschluss bestimmt die Grösse:** Zehn Wallboxen mit 11 kW ergeben 110 kW Spitze. Ein Lademanagement hält das Laden innerhalb der Leistung, die der Anschluss neben dem Betrieb hergibt.
- **AC für Standzeiten über Nacht:** An 11 kW AC lädt eine 70-kWh-Batterie in rund 7 Stunden. DC mit 50 bis 400 kW lohnt sich nur bei kurzen Standzeiten.
- **Meldepflicht für jede Station:** Jede Ladestation wird dem Netzbetreiber gemeldet. Auf bestehenden Firmenparkplätzen braucht es meist keine Baubewilligung.
- **Förderung nur mit Gesuch vor Baubeginn:** Zürich zahlt 30 Prozent bis CHF 60'000, das Programm endet 2026. Die meisten kantonalen Programme verlangen das Gesuch vor Baubeginn.

Die Ladesäule ist der kleinste Teil des Projekts. Ob eine Ladestation auf dem Firmengelände wenige Wochen oder viele Monate dauert, entscheiden der Netzanschluss, die Wahl zwischen AC und DC, die Meldung beim Netzbetreiber und der Zeitpunkt des Fördergesuchs. Dieser Artikel geht die Planung in dieser Reihenfolge durch, für Personenwagen und Lieferwagen einer Firmenflotte. Für Ladeparks mit E-LKW gelten andere Grössenordnungen; sie behandelt der Artikel [E-LKW-Ladeinfrastruktur planen](https://www.ampere-dynamic.ch/de/wissen/ladeinfrastruktur-gewerbe/).

## Wie viel Leistung gibt der Netzanschluss für das Laden her?

Die erste Zahl ist nicht die Anzahl Ladepunkte, sondern die freie Leistung am Netzanschluss. Sie ergibt sich aus der Anschlussleistung minus der Last, die der Betrieb selbst braucht.

Zehn Wallboxen mit je 11 kW ergeben bei gleichzeitigem Laden eine Spitze von 110 kW. Ob der bestehende Anschluss das trägt, zeigt der [Lastgang](https://www.ampere-dynamic.ch/de/wissen/glossar/lastgang/) des Standorts im 15-Minuten-Raster: Er macht sichtbar, wann der Betrieb seine Spitzen hat und wie viel Reserve in den übrigen Stunden bleibt. Ein Lademanagement, meist Teil eines [Energiemanagementsystems](https://www.ampere-dynamic.ch/de/wissen/glossar/energiemanagementsystem/), verteilt dann die verfügbare Leistung auf die angeschlossenen Fahrzeuge und begrenzt die Summe auf diese Reserve.

Das hat einen zweiten Effekt. Der Netzbetreiber verrechnet bei grösseren Bezügern einen [Leistungspreis](https://www.ampere-dynamic.ch/de/wissen/glossar/leistungspreis/) auf den höchsten 15-Minuten-Wert. Wer ungesteuert lädt, wenn die Produktion läuft, setzt diese Spitze; gesteuertes Laden verschiebt die Last in Stunden mit Reserve. Wie das Messfenster funktioniert, erklärt der Artikel [Peak Shaving mit Batteriespeicher](https://www.ampere-dynamic.ch/de/wissen/peak-shaving-gewerbe/).

Auch der Platz spielt mit. Der Abstand vom Hauptverteiler zu den Parkplätzen bestimmt Kabelquerschnitt und Grabarbeiten; in einer Tiefgarage lassen sich Leitungen oft an der Decke führen, auf einem Aussenparkplatz braucht es Rohrblöcke im Boden. Legen Sie die Leerrohre für spätere Ladepunkte gleich mit, sonst wird die zweite Etappe teurer als die erste.

## AC oder DC: welche Ladeleistung braucht die Flotte?

Die Standzeit entscheidet. Fahrzeuge, die über Nacht oder einen Arbeitstag lang auf dem Gelände stehen, laden mit Wechselstrom (AC); Gleichstrom (DC) braucht es nur, wenn zwischen zwei Einsätzen wenig Zeit bleibt.

Eine Batterie mit 70 kWh braucht an einer 11-kW-Wallbox rechnerisch gut 6 Stunden von leer auf voll, mit Ladeverlusten rund 7. Das genügt für Personenwagen und die meisten Lieferwagen, die abends zurückkommen. Ladepunkte mit 22 kW AC verkürzen die Zeit nur, wenn das Bordladegerät des Fahrzeugs diese Leistung aufnimmt; das steht im Datenblatt und sollte vor der Bestellung geprüft werden. Für jeden Ladepunkt, der mit 22 statt 11 kW geplant wird, verdoppelt sich ausserdem die Leistung, die das Lademanagement verteilen muss.

DC-Schnelllader mit 50 bis 400 kW sind für Fahrzeuge da, die tagsüber nachladen müssen: Servicefahrzeuge mit mehreren Touren, Lieferwagen im Schichtbetrieb, E-LKW zwischen zwei Umläufen. Gerät, Zuleitung und Netzanschluss kosten deutlich mehr als bei einer Wallbox, und jeder DC-Ladepunkt beansprucht einen grossen Teil der freien Anschlussleistung. Als Stecker hat sich in der Schweiz Typ 2 für AC und CCS für DC durchgesetzt ([EnergieSchweiz, Glossar der Elektromobilität](https://www.energieschweiz.ch/programme/fahr-mit-dem-strom/glossar-der-elektromobilitaet/)).

**Planungsprozess: vom Lastgang zum ersten Ladevorgang**

1. **Lastgang und Flottenprofil auswerten** — Wir legen den Ladebedarf der Flotte über den Lastgang des Standorts: Fahrzeuge, Batteriegrössen, Standzeiten, Tageskilometer. Daraus folgen Anzahl Ladepunkte, AC oder DC und die freie Leistung am Anschluss.
2. **Netzbetreiber und Förderstelle zuerst** — Technisches Anschlussgesuch beim Verteilnetzbetreiber und Fördergesuch beim Kanton, beides bevor Ladestationen bestellt werden. Bei Bedarf Baugesuch bei der Gemeinde.
3. **Installation und Lademanagement** — Verlegung der Zuleitungen, Montage der Ladepunkte durch ein konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen, Inbetriebnahme des Lademanagements mit Leistungsgrenze und Prioritäten.
4. **Betrieb und Abrechnung** — Überwachung der Ladepunkte, Wartung und, wo Mitarbeitende oder Dritte laden, die Zuordnung der Ladeenergie pro Fahrzeug oder Person.

## Braucht eine Ladestation auf dem Firmenparkplatz eine Bewilligung?

Eine Baubewilligung meist nicht, eine Meldung beim Netzbetreiber immer. Die beiden Verfahren laufen getrennt und werden oft verwechselt.

Für die Baubewilligung gilt gemäss Orientierungshilfe der BPUK: Ladestationen auf bestehenden Parkplätzen von Geschäftsliegenschaften kommen in den meisten Fällen ohne Baubewilligung aus. Wahrscheinlich nötig ist sie, wenn die Station gewerblich betrieben wird oder auf öffentlichem Grund steht; immer nötig, wenn neue Parkplätze entstehen ([BPUK, Orientierungshilfe Baubewilligungsverfahren E-Ladestationen](https://www.bpuk.ch/fileadmin/Dokumente/bpuk/public/de/dokumentation/merkblaetter/Baubewilligungsverfahren__E-Ladestationen.pdf)). Die Kantone können abweichen: Basel-Stadt verlangt eine Baubewilligung, wenn mehrere Aussenanlagen auf einmal entstehen, etwa bei Firmengebäuden.

Die Meldung beim Netzbetreiber betrifft jede Ladestation, auch eine an einer gewöhnlichen Steckdose. Das konzessionierte Elektroinstallationsunternehmen reicht das technische Anschlussgesuch vor der Installation und die Installationsanzeige ein; Stationen über 3,7 kVA müssen vom Netzbetreiber gesteuert werden können ([VSE, Infoblatt Ladestationen](https://www.strom.ch/de/media/9469/download)). Je mehr Leistung dazukommt, desto eher prüft der Netzbetreiber, ob der Anschluss verstärkt werden muss. Diese Antwort sollte vorliegen, bevor Ladestationen bestellt werden.

Wer Mitarbeitenden, Mietern oder Kunden den Strom nach Kilowattstunden verrechnet, braucht dafür einen Zähler, der die Anforderungen der Elektrizitätsmessmittelverordnung erfüllt. Für Ladepunkte mit wechselnder Kundschaft sah das Eidgenössische Institut für Metrologie im Stand August 2023 eine Übergangsregelung vor ([METAS, FAQ Elektromobilität](https://www.metas.ch/dam/metas/de/data/gesetzliches_messwesen/faq_e-mobilitaet_20230823-d.pdf.download.pdf/faq_e-mobilitaet_20230823-d.pdf)). Klären Sie die Abrechnung, bevor Sie das Ladestationsmodell wählen; ein nachgerüsteter Zähler kostet mehr als ein eingebauter.

## Welche Förderung gibt es für Ladestationen im Gewerbe?

Für Personenwagen gibt es kein nationales Programm, sondern kantonale Beiträge mit sehr unterschiedlichen Bedingungen. Vier der fünf hier genannten verlangen, dass das Gesuch vor Baubeginn eingereicht ist; nur Basel-Stadt nimmt es auch nach Abschluss der Installation an.

- **Kanton Zürich:** 30 Prozent der nachgewiesenen Kosten für die Basisinfrastruktur, höchstens CHF 60'000 pro Gesuch. Gefördert werden nur Parkplätze, die ausschliesslich Firmenfahrzeugen dienen; Parkplätze für Mitarbeitende, Besucher und Kunden sind ausgeschlossen ([Kanton Zürich, Förderprogramm Ladeinfrastruktur](https://www.zh.ch/de/mobilitaet/gesamtverkehrsplanung/dinamo/foerderprogramm-ladeinfrastruktur.html)).
- **Kanton Basel-Stadt:** 60 Prozent der anrechenbaren Kosten, höchstens CHF 1'300 pro Ladepunkt auf privaten Parkplätzen, Programm bis Ende 2030 ([Kanton Basel-Stadt, Ladeinfrastruktur](https://www.bs.ch/wsu/aue/abteilung-koordinationsstelle-umweltschutz/elektromobilitaet/ladeinfrastruktur)).
- **Kanton Graubünden:** CHF 400 pro Parkfeld, höchstens CHF 50'000 pro Gebäude, ab vier Parkfeldern für Flottenfahrzeuge an einem bestehenden Gewerbegebäude und nur mit Lastmanagement.
- **Kanton Thurgau:** 15 Prozent der Erschliessungskosten, höchstens CHF 30'000, für Ladestationen bis 22 kW in Gebäuden mit Baubewilligung vor 2019.
- **Kanton Schaffhausen:** 25 Prozent der Erschliessungskosten, also der Zuleitungen und nicht der Ladestationen selbst, für Ladestationen bis 22 kW in Gebäuden mit Baubewilligung vor 2019.

> **Zürich: Programm endet Ende 2026**
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> Am 28. September 2026 waren über 96 Prozent der CHF 50 Mio. des Zürcher Förderprogramms beansprucht, das Programm läuft Ende 2026 aus. Ein Gesuch ist nur noch sinnvoll, wenn die Planung so weit ist, dass es vor Installationsbeginn vollständig eingereicht werden kann. Für E-LKW gilt ein eigenes nationales Programm: «in charge» fördert KMU der Transportbranche mit bis zu 40 Prozent, mehr dazu im Artikel [E-LKW-Ladeinfrastruktur planen](https://www.ampere-dynamic.ch/de/wissen/ladeinfrastruktur-gewerbe/).

Die Beträge verändern sich jährlich, und mehrere Programme sind nach Eingang des Gesuchs ausgeschöpft. Den aktuellen Stand für Ihren Kanton finden Sie im [Fördermittel-Guide 2026](https://www.ampere-dynamic.ch/de/wissen/foerdermittel-guide-2026/); das Fördergesuch übernehmen wir im Rahmen unserer [Förderberatung](https://www.ampere-dynamic.ch/de/services/foerderung/).

## Was Photovoltaik und Speicher an der Ladestation beitragen

Strom vom eigenen Dach kostet einen Betrieb rund 8 bis 12 Rp./kWh, Strom aus dem Netz 20 bis 30 Rp./kWh (ElCom, Tarife 2026 für Gewerbe). Jede Kilowattstunde, die ein Fahrzeug aus der eigenen Anlage lädt, verschiebt diesen Unterschied zugunsten des Betriebs.

Wie viel das ausmacht, hängt davon ab, wann die Fahrzeuge stehen. Flottenfahrzeuge, die nachts laden, nutzen wenig Solarstrom; Fahrzeuge von Mitarbeitenden, die tagsüber auf dem Parkplatz stehen, passen besser zur Produktionskurve. Das Lademanagement verschiebt die Ladeleistung in die Stunden mit Solarüberschuss und erhöht so den [Eigenverbrauch](https://www.ampere-dynamic.ch/de/wissen/glossar/eigenverbrauch/) der Anlage. Ein Batteriespeicher nimmt Überschüsse vom Mittag auf und gibt sie an die Ladepunkte ab, wenn die Spitze droht; ob er sich rechnet, zeigt der Vergleich im Artikel [Batteriespeicher oder Netzausbau](https://www.ampere-dynamic.ch/de/wissen/batteriespeicher-vs-netzausbau/).

Bei der [Hugelshofer Services AG](https://www.ampere-dynamic.ch/de/references/hugelshofer-services/), realisiert von Ampere Dynamic gemeinsam mit der Hugelshofer Gruppe und ausgewählten Partnern, stammen 40 Prozent der Ladeenergie aus der eigenen PV-Anlage mit 1'001 kWp (Projektdaten Ampere Dynamic, Stand Inbetriebnahme 2024). Dort laden E-LKW; für eine Personenwagenflotte gilt dieselbe Logik in kleinerem Massstab. Welche Kombination aus PV, Speicher und Ladepunkten für Ihren Standort passt, klären wir in einer Vorstudie, die 4 bis 6 Wochen nach Eingang der Verbrauchsdaten vorliegt. Das Angebot im Überblick: [E-Mobilität](https://www.ampere-dynamic.ch/de/solutions/elektromobilitaet/).

## Häufige Fragen

**Braucht eine Ladestation auf dem Firmenparkplatz eine Baubewilligung?**

Auf bestehenden Parkplätzen von Geschäftsliegenschaften in den meisten Fällen nicht, so die Orientierungshilfe der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK). Eine Bewilligung ist wahrscheinlich nötig, wenn die Station gewerblich betrieben wird oder auf öffentlichem Grund steht, und immer, wenn neue Parkplätze entstehen. Basel-Stadt verlangt sie zudem für mehrere Aussenanlagen auf einmal, etwa bei Firmengebäuden.

**Muss eine Ladestation beim Netzbetreiber angemeldet werden?**

Ja, jede. Gemäss Infoblatt Ladestationen des VSE gilt die Meldepflicht für alle Ladestationen, auch für solche an einer gewöhnlichen Steckdose. Das konzessionierte Elektroinstallationsunternehmen reicht das technische Anschlussgesuch und die Installationsanzeige beim Verteilnetzbetreiber ein. Stationen über 3,7 kVA müssen vom Netzbetreiber gesteuert werden können.

**Wie lange lädt ein Elektroauto an einer 11-kW-Wallbox?**

Eine Batterie mit 70 kWh braucht an 11 kW rechnerisch gut 6 Stunden von leer auf voll, mit Ladeverlusten rund 7 Stunden. Das setzt voraus, dass das Bordladegerät des Fahrzeugs 11 kW dreiphasig aufnimmt. Für Flottenfahrzeuge, die über Nacht auf dem Firmengelände stehen, genügt das in der Regel; DC-Schnellladen braucht es nur bei kurzen Standzeiten.

**Welche Kantone fördern Ladestationen für Unternehmen?**

Ein nationales Programm für Personenwagen gibt es nicht. Kantonale Beiträge gibt es unter anderem in Zürich (30 Prozent, höchstens CHF 60'000, Programmende 2026), Basel-Stadt (60 Prozent, höchstens CHF 1'300 pro Ladepunkt), Graubünden (CHF 400 pro Parkfeld), Thurgau und Schaffhausen (15 und 25 Prozent der Erschliessungskosten). Für E-LKW fördert das Programm «in charge» KMU der Transportbranche mit bis zu 40 Prozent.
