# Solarpflicht & 70%-Einspeiseregel 2026: Was Gewerbe jetzt wissen muss

Die Solarpflicht (Art. 45a EnG) verlangt für Neubauten mit mehr als 300 m² anrechenbarer Gebäudefläche eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage. Sie gilt seit dem 1. Oktober 2022 für Baugesuche ab 2023. Ab dem 1. Januar 2026 müssen Netzbetreiber eingespeisten Solarstrom zum quartalsweisen Referenz-Marktpreis abnehmen, 2026 für Solarstrom 3.9-10.3 Rp./kWh; unter 150 kW gilt eine Minimalvergütung. Wirtschaftlich bleibt Eigenverbrauch überlegen: Selbst produzierter Strom kostet 8-12 Rp./kWh, Netzstrom 20-30 Rp./kWh.

Die Solarpflicht für Neubauten über 300 m² und die 70%-Einspeiseregel: Fristen, Ausnahmen und was Ihr Betrieb bis 2026 umsetzen muss.

Kanonische Seite: https://www.ampere-dynamic.ch/de/wissen/solarpflicht-70-prozent-einspeiseregel-2026/
Veröffentlicht: 2026-01-12

**Das Wichtigste in Kürze**

- Seit dem 1. Oktober 2022 gilt für Baugesuche ab 2023: Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche über 300 m² brauchen auf Dach oder Fassade eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage.
- Die Abnahmepflicht der Netzbetreiber gilt ab dem 1. Januar 2026. Vergütet wird der Referenz-Marktpreis, 2026 für Solarstrom 3.9-10.3 Rp./kWh je Quartal, unter 150 kW mit Minimalvergütung.
- Eigenverbrauch rechnet sich deutlich besser: Selbst produzierter Strom kostet 8-12 Rp./kWh, Netzstrom 20-30 Rp./kWh.

Schweizer Gewerbebetriebe stehen vor einer doppelten Veränderung: regulatorisch und wirtschaftlich. Die Solarpflicht für Neubauten über 300 m² gilt seit dem 1. Oktober 2022. Das Mantelerlass-Paket, das die Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 mit 68.7% Ja-Stimmen angenommen hat, hat sie seit dem 1. Januar 2025 neu gefasst und bringt ab dem 1. Januar 2026 die Abnahmepflicht der Netzbetreiber, verbunden mit einem gesetzlich garantierten Mindestentgelt für eingespeisten Strom. Dieser Artikel erklärt, was beides für Ihren Betrieb konkret bedeutet und welche wirtschaftliche Strategie sich daraus ergibt.

## Was besagt die Solarpflicht für Gewerbebauten?

Art. 45a des Energiegesetzes (EnG) gilt seit dem 1. Oktober 2022 und erfasst Baugesuche ab dem 1. Januar 2023. Er gilt für Gewerbe- und Wohnbauten gleichermassen, aber nicht in allen Kantonen gleich.

Das Parlament hat die Pflicht im Herbst 2022 als dringliche Massnahme für die Stromversorgung im Winter beschlossen; seit dem 1. Januar 2025 steht sie in der Fassung des Mantelerlasses im Gesetz. Kantone, die bis zum 1. Januar 2023 eigene Anforderungen an die Stromerzeugung bei Neubauten nach den Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014, Teil E) eingeführt hatten, sind von der Bundesregel befreit und wenden ihre eigenen Vorschriften an.

> **Art. 45a EnG: Solarpflicht für Neubauten**
>
> Seit dem 1. Oktober 2022 gilt für Baugesuche ab 1. Januar 2023: Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m² brauchen auf dem Dach oder an der Fassade eine Solaranlage, etwa Photovoltaik oder Solarthermie. Die Ausnahmen regeln die Kantone; Kantone mit eigener Regelung nach MuKEn 2014 Teil E sind von der Bundesregel befreit.
>
> Quelle: [EnG Art. 45a](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/762/de)

Die Solarpflicht betrifft Sie, wenn Ihr Betrieb oder eine Immobilienentwicklung folgende Kriterien erfüllt:

- **Neubau**: Die Pflicht gilt für Neubauten, nicht für Bestandsgebäude. Renovationen und Umbauten sind nicht direkt betroffen, können aber kantonal gefördert werden.
- **Anrechenbare Gebäudefläche über 300 m²**: Massgebend ist die anrechenbare Gebäudefläche des Neubaus, nicht die Dachfläche. Die Kantone können die Pflicht auf kleinere Gebäude ausdehnen und regeln die Ausnahmen, etwa wenn eine Anlage technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismässig ist.
- **Flexibilität bei der Technologie**: Das Gesetz erlaubt PV oder Solarthermie, also thermische Solaranlagen für Wärme. In der industriellen Praxis ist Photovoltaik die wirtschaftlich sinnvollere Wahl, da sie Strom produziert und breiter einsetzbar ist.

Für Gewerbebetriebe, die bauen oder umfangreiche Neubauprojekte planen, ist die Solarpflicht eine Compliance-Anforderung, die in der Projektplanung von Anfang an berücksichtigt werden muss. Nicht eine Option, sondern eine Voraussetzung für die Baubewilligung.

## Die wirtschaftliche Logik hinter der Einspeiseregelung

Die Solarpflicht schreibt vor, dass eine Anlage installiert werden muss. Sie schreibt nicht vor, wie der produzierte Strom genutzt wird. An diesem Punkt setzt die wirtschaftliche Entscheidung an: [Eigenverbrauch](https://www.ampere-dynamic.ch/de/wissen/glossar/eigenverbrauch/) maximieren oder ins Netz einspeisen?

Die Antwort ergibt sich aus einem einfachen Preisvergleich.

- **8-12 Rp./kWh** — Kosten selbst produzierter Solarstrom (typisch für I&G-Anlagen)
- **20-30 Rp./kWh** — Kosten Netzstrom für Gewerbekunden (ElCom 2025)
- **3.9-10.3 Rp./kWh** — Einspeisung 2026: Referenz-Marktpreis Solarstrom je Quartal (BFE)

Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, spart die Differenz zwischen Netzstrompreis und Eigenproduktionskosten: typischerweise 10-20 Rp./kWh. Jede Kilowattstunde, die Sie einspeisen, bringt Ihnen 2026 nur 3.9-10.3 Rp./kWh. Das ist ein erheblicher Unterschied.

### Abnahmepflicht ab 2026: Netzbetreiber müssen Strom abnehmen

Neu ab dem 1. Januar 2026: Alle Schweizer Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Ihren Solarstrom abzunehmen. Sie vergüten den quartalsweise gemittelten Referenz-Marktpreis des BFE, für Solarstrom 10.3 Rp./kWh im ersten und 3.9 Rp./kWh im zweiten Quartal 2026. Für Anlagen unter 150 kW gilt eine Minimalvergütung, die sich nach der Systemgrösse richtet (Art. 12 Abs. 1bis EnV):

- Anlagen unter 30 kW: 6 Rp./kWh; Herkunftsnachweise vergütet der Netzbetreiber je nach Tarif zusätzlich
- Anlagen von 30 bis knapp 150 kW mit Eigenverbrauch: 6 Rp./kWh nur auf die ersten 30 kW, darüber 0 Rp./kWh, bei knapp 150 kW gemittelt rund 1.2 Rp./kWh
- Anlagen von 30 bis unter 150 kW ohne Eigenverbrauch: 6.2 Rp./kWh
- Ab 150 kW: keine Minimalvergütung, es gilt der Referenz-Marktpreis

Die Abnahmepflicht schafft Planungssicherheit: Ihr Einspeisestrom findet immer einen Abnehmer. Aber sie macht Eigenverbrauch nicht weniger attraktiv. Im Gegenteil: Die garantierten Mindestentgelte liegen deutlich unter dem, was Sie durch Eigenverbrauch sparen können.

Die wirtschaftliche Konsequenz: Wer eine Anlage nach Solarpflicht baut, sollte das Lastprofil des Betriebs so steuern, dass möglichst viel Strom direkt verbraucht wird. Bei Produktionsbetrieben mit Tagschichtbetrieb gelingt das oft ohne Zusatzmassnahmen mit 60-70% Eigenverbrauchsquote. Batteriespeicher und Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) können die Quote auf 70-90% steigern.

Mehr zur Eigenverbrauchsoptimierung mit ZEV und Speicher finden Sie auf unserer [Lösungsseite Photovoltaik](https://www.ampere-dynamic.ch/de/solutions/photovoltaik/).

## Fristen und Compliance-Fahrplan

Die relevanten Daten auf einen Blick:

**Regulatorischer Fahrplan 2022-2026**

1. **1. Oktober 2022: Solarpflicht tritt in Kraft** — Art. 45a EnG gilt als dringliche Massnahme für die Winterversorgung. Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche über 300 m² brauchen eine PV- oder Solarthermieanlage, erfasst sind Baugesuche ab 1. Januar 2023.
2. **9. Juni 2024: Volksabstimmung Mantelerlass** — 68.7% der Schweizer Stimmbevölkerung nehmen das Stromgesetz (Mantelerlass) an. Es schafft die Grundlage für neue Einspeiseregelungen und übernimmt die Solarpflicht in neuer Fassung.
3. **1. Januar 2025: Stromgesetz tritt in Kraft** — Art. 45a EnG gilt in der Fassung des Mantelerlasses. Gleichzeitig wird der Neigungswinkelbonus für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung eingeführt: +CHF 400/kW integriert oder +CHF 200/kW angebaut.
4. **1. Januar 2026: Abnahmepflicht und neue Energiegemeinschaften** — Netzbetreiber müssen Solarstrom zum Referenz-Marktpreis abnehmen, Anlagen unter 150 kW erhalten eine Minimalvergütung. Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) werden möglich. Winterstrombonus für grosse Anlagen (100+ kWp) tritt in Kraft.

## Nächster Schritt: Machbarkeitsstudie anfragen

Die Solarpflicht schafft eine Situation, in der Sie sowieso handeln müssen. Die eigentliche Frage ist: Wie dimensionieren Sie die Anlage so, dass sie regulatorische Anforderungen erfüllt und gleichzeitig wirtschaftlich optimal ausgelegt ist?

Ampere Dynamic begleitet Gewerbebetriebe von der ersten Potenzialanalyse bis zur schlüsselfertigen Inbetriebnahme. Seit der Gründung 2020 hat das Team 199 Grossanlagen mit einer Gesamtleistung von 53.7 MWp (Stand 2026-09) realisiert, davon alle Anlagen mit vollständiger Förderabwicklung über Pronovo.

Der erste Schritt ist eine Machbarkeitsstudie: Dachflächenanalyse, Lastprofilauswertung, Wirtschaftlichkeitsrechnung und Förderantrag. Ergebnis in 4 bis 6 Wochen.


