1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) regeln die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen und Warenlieferungen (zusammen die “Leistungen“), welche Ampere Dynamic Schweiz GmbH, Grubenstrasse 54, 8045 Zürich (“Ampere Dynamic“) ihren Kunden (“Kunden“) anbietet.
Zur Vereinbarung der Leistungen schliessen Ampere Dynamic und der Kunde separate Werkverträge, Serviceverträge oder andere Einzelverträge ab (je ein “Einzelvertrag“). Art und Umfang der Leistungen entsprechen dem Einzelvertrag.
Bei Widersprüchen zwischen den AGB und einem Einzelvertrag gehen die AGB vor, es sei denn, im entsprechenden Einzelvertrag wird ausdrücklich auf die widersprechende Bestimmung der AGB verwiesen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden sind, sofern nicht explizit referenziert, ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebot
Angebote von Ampere Dynamic sind 4 Wochen ab Ausstellungsdatum durch Ampere Dynamic gültig und für Ampere Dynamic unter Vorbehalt der Bestimmungen in Absatz 2.3 unten verbindlich, sofern nicht explizit anders vereinbart. Ohne kundenseitige Bestätigung innert der Angebotsfrist verfällt das Angebot ohne Weiteres. Angebote können von Ampere Dynamic auf Anfrage des Kunden jederzeit durch Mitteilung in Textform verlängert oder angepasst werden.
2.2 Abschluss
Der Einzelvertrag zwischen dem Kunden und Ampere Dynamic kommt zustande, sofern Ampere Dynamic den beidseitig unterzeichneten Einzelvertrag innert der Angebotsfrist erhält.
2.3 Vorbehalt von Angebotsanpassungen
Ampere Dynamic erstellt das Angebot auf Basis der verfügbaren Informationen. Sollte die Leistung von Ampere Dynamic aus Gründen, die bei Angebotserstellung nicht erkennbar waren, erschwert werden oder nicht möglich sein, ist Ampere Dynamic berechtigt ohne Leistung von Schadenersatz vom Einzelvertrag zurückzutreten. Auf Wunsch des Kunden kann Ampere Dynamic ein neues Angebot erstellen.
Ampere Dynamic behält sich Änderungen der Leistungen, welche infolge der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften oder zur Erlangung von behördlichen Bewilligungen erforderlich sind und zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht absehbar waren, ausdrücklich vor. Liegen diese Änderungen ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfanges oder übersteigen den üblichen und angebotenen Aufwand deutlich, so behält sich Ampere Dynamic vor, die dadurch anfallenden Mehrkosten dem Kunden nach Aufwand zu verrechnen.
Einzelne Preispositionen können bei Vertragsschluss noch nicht final festgesetzt werden. Diese werden im Angebot entsprechend gekennzeichnet. Anpassungen dieser Preise geschehen nach den Bestimmungen dieser AGB. Kosten aufgrund von Netzstörungen, Verpflichtungen gegenüber Energieversorgungsunternehmungen oder fehlerhafter Angaben des Kunden respektive von dieser beigezogenen Dritten werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für Auflagen von Bewilligungsbehörden oder andere nicht im Voraus kalkulierbare Kosten.
Ampere Dynamic bestätigt den endgültigen Preis des Auftrags und den Zahlungsplan mit der Auftragsbestätigung.
3. Verträge über die Installation von Anlagen
3.1 Generelles
Ampere Dynamic bietet Leistungen im Zusammenhang mit dem Kauf von Komponenten für Photovoltaikanlagen und deren Installation beim Kunden. Die Photovoltaikanlage (die „Anlage“) setzt sich dabei aus fix installierten oder für den Kunden spezifisch angefertigten werkvertraglichen Elementen („Werken“) als auch für den Kunden bei Lieferanten bezogenen, separierbaren Kaufgegenständen („Waren“) zusammen.
Ampere Dynamic verpflichtet sich zur Planung und der Lieferung der Anlage zum vereinbarten Preis und Leistungsumfang gemäss Einzelvertrag.
3.2 Preisänderungen
Im Angebot enthaltene Warenpreise beziehen sich auf die Situation bei Angebotsabgabe. Sofern sich die Einkaufspreise zwischen Angebotsabgabe und Bestellzeitpunkt um mehr als 5% erhöhen, informiert Ampere Dynamic den Kunden vor Betätigung der Bestellung.
Die installierte Leistung der Anlage kann bei der Detailprojektierung höher oder niedriger ausfallen als im Angebot vorgesehen. In diesen Fällen wird der im Angebot veranschlagte Preis der Einzelpositionen gemäss der zugrunde liegenden Mengenbasis angepasst. Nicht von der Mehr- oder Minderleistung respektive der Änderung der installierten Anlagengrösse beeinflusste Angebotspositionen bleiben im Preis konstant.
3.3 Austausch von Waren
Ampere Dynamic hat das Recht einzelne im Einzelvertrag aufgeführte Waren durch qualitativ gleich- oder höherwertige Waren zu ersetzen. Dem Kunden sind somit die Lieferung eines bestimmten Warentyps von Modulen, Wechselrichtern oder Unterkonstruktionen nicht zugesichert. Die einzelnen Waren werden unter Beachtung der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Ausführung ausgewählt. Der Kunde wird informiert, falls Änderungen von im Angebot explizit aufgeführten Waren vorgenommen werden. Wenn der Kunde einer Änderung nicht innerhalb von 2 Arbeitstagen unter Angabe von Gründen widerspricht, gilt die Änderung als genehmigt.
3.4 Pflichten von Ampere Dynamic
Änderungen der Leistungen auf Wunsch des Kunden werden nur berücksichtigt, sofern sie in sachlicher und zeitlicher Hinsicht für Ampere Dynamic möglich und zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden. Der Kunde vergütet Ampere Dynamic die durch die Änderung der Leistungen entstehenden Mehrkosten.
Ampere Dynamic hat das Recht sich zur Durchführung des Einzelvertrags Dritter zu bedienen.
3.5 Abnahme
Ampere Dynamic zeigt dem Kunden die Fertigstellung der Anlage oder in sich geschlossener Anlagenteile an und vereinbart mit ihm innert vier Wochen einen Termin zur Abnahme. Der Kunde nimmt an der Abnahme teil. Nimmt der Kunde nicht teil oder verweigert er einen Termin, so gilt die Anlage nach Ablauf von vier Wochen nach der Anzeige der Fertigstellung als abgenommen.
Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.
Zeigen sich wesentliche Mängel, so wird am Abnahmetermin eine verbindliche Frist zur Mängelbehebung durch Ampere Dynamic vereinbart, die Abnahme wird unterbrochen und nach der Mängelbehebung fortgesetzt.
Nutzen und Gefahr gehen bei Abnahme der Anlage auf den Kunden über. Das Eigentum an Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Anlage bei Ampere Dynamic.
3.6 Mängelrüge
Es besteht eine Rügefrist von 2 Jahren ab dem Tag der Abnahme. Entdeckt der Kunde einen Mangel, zeigt ihn aber nicht rechtzeitig an, so hat er den dadurch verursachten Schaden selbst zu tragen.
Für versteckte Mängel haftet Ampere Dynamic während weiterer 3 Jahre nach Ablauf der Rügefrist, aber nur, wenn der Kunde sie innert 7 Kalendertagen nach Entdeckung schriftlich angezeigt hat.
3.7 Mängelrechte
3.7.1 Beim Warenkauf
Hat Ampere Dynamic mangelhafte, falsche oder quantitativ unzureichende Ware geliefert, so kann der Kunde zunächst nur verlangen, dass Ampere Dynamic die Vertragswidrigkeit nach Wahl von Ampere Dynamic durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behebt. Der Kunde kann Ampere Dynamic dazu eine angemessene Frist von mindestens 30 Tagen setzen. Hat Ampere Dynamic die Vertragswidrigkeit innert dieser Frist nicht behoben, so kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder, wenn ihm das Behalten der Lieferung unzumutbar ist, Wandelung verlangen.
3.7.2 Bei werkvertraglichen Leistungen
Ampere Dynamic behebt die unter ihre Haftung fallenden Mängel auf eigene Kosten. Die Mängel werden innert angemessener Frist behoben. Der Kunde kann nur vom Einzelvertrag zurücktreten, wenn die Annahme des Werks unzumutbar ist und die Entfernung des Werks für Ampere Dynamic keine unverhältnismässigen Nachteile mit sich bringt. In dem Fall schuldet der Kunde Ampere Dynamic keine Vergütung, bereits bezahlte Vergütungen erhält der Kunde zurück und Ampere Dynamic muss das Werk innert angemessener Frist entfernen.
3.8 Pflichten des Kunden
3.8.1 Vorbereitung
Der Kunde sorgt auf seine Kosten dafür, dass rechtzeitig mit notwendigen Arbeiten begonnen werden kann. Er ermöglicht Ampere Dynamic und den von ihr beauftragten Dritten jederzeit den erforderlichen Zugang und gibt schriftlich vollständig Auskunft über Eigenschaften (wie z.B. Asbestbelastung, statische Besonderheiten, Undichtigkeiten der Gebäudehülle, behördliche Einschränkungen, Dachsituation, Dachzustand, Statik), die mit dem Projekt in Zusammenhang stehen.
3.8.2 Zugang
Der Kunde wird Ampere Dynamic während der Installationsarbeiten jederzeit uneingeschränkten Zugang zum Montageplatz gewähren, kostenlos einen Wasser- und Stromanschluss zur Verfügung stellen sowie kostenlos einen geeigneten Lagerplatz für gelieferte Ware sowie Stellflächen für Müllcontainer sowie Teleskopstapler / Kranfahrzeug bereitstellen.
Der Kunde stellt sicher, dass Ampere Dynamic jederzeit Zugang zum Anlagennetzwerk inklusive VPN hat.
3.8.3 Statik der Gebäude
Ampere Dynamic setzt voraus, dass die Gebäude nach den heute üblichen Baustandards errichtet wurden und die statischen Lastreserven der zu bebauenden Konstruktionen den geltenden Normen entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet Ampere Dynamic vor Angebotsannahme über eine andere statische Situation zu informieren. Sofern der Kunde die Erfüllung der geltenden Normen betreffend die statischen Lastreserven der zu bebauenden Konstruktionen nicht hinreichend belegen kann, ist Ampere Dynamic berechtigt, ein Gutachten im Namen und auf Kosten des Kunden erstellen zu lassen oder ganz oder teilweise vom jeweiligen Einzelvertrag zurücktreten. Alternativ kann Ampere Dynamic dem Kunden auch ein Angebot unterbreiten, wie die Statik trotzdem sichergestellt werden kann.
3.9 Fördermittel und Bewilligungen
Sofern das Anfordern von Förderbeiträgen und Bewilligungen als Bestandteil der Leistungen vereinbart wird, erteilt der Kunde Ampere Dynamic eine Vollmacht zur Vertretung des Kunden gegenüber Behörden und weiteren Beteiligten auf zur Vornahme sämtlicher erforderlichen Handlungen.
Ampere Dynamic führt in einem solchen Fall die notwendigen Anmelde- und Gesuchsverfahren für den Kunden aus und begleitet diese. Ampere Dynamic übernimmt keine Garantie für die Erteilung und Genehmigung von Förderbeiträgen oder Bewilligungen. Ampere Dynamic kann für Mindererträge aus den Vergütungen nicht belangt werden. Ferner übernimmt Ampere Dynamic keinerlei Garantie für die Einhaltung von Fristen durch die Behörden.
Die von Ampere Dynamic gestellten Rechnungen sind geschuldet, auch wenn die Genehmigungs- oder Bewilligungsverfahren durch die Behörden noch nicht abgeschlossen sind oder, wenn Förderbeiträge oder Bewilligungen durch Behörden verweigert werden.
Sollten Förderbeiträge, welche Ampere Dynamic gemäss Einzelvertrag explizit garantiert hat, verweigert werden, kann der Kunde vom Einzelvertrag zurücktreten.
4. Photovoltaik-Serviceverträge
4.1 Generelles
Ampere Dynamic bietet dem Kunden wiederkehrende Service-Leistungen an.
Bei Einzelverträgen über wiederkehrende Service-Leistungen betreffend von Ampere Dynamic neu installierten Anlagen tritt der Einzelvertrag sofern nicht explizit anders vereinbart in Kraft, sobald die Anlage abgenommen wurde.
Bei Einzelverträgen über wiederkehrende Service-Leistungen betreffend bestehende Anlagen tritt der Einzelvertrag sofern nicht explizit anders vereinbart mit beidseitiger Unterzeichnung in Kraft.
4.2 Pflichten von Ampere Dynamic
Ampere Dynamic erbringt die im Einzelvertrag aufgeführten Leistungen in den angegebenen Servicezeiten.
Ampere Dynamic erbringt sämtliche Leistungen mit der gehörigen Sorgfalt. Der Kunde erkennt an, dass die Ausführung der beauftragten Leistungen mit Risiken verbunden ist, und Ampere Dynamic übernimmt keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistungen.
4.3 Pflichten des Kunden
Der Kunde nimmt während der gesamten Vertragsdauer seine Verantwortungen und Pflichten als ordentlicher Anlagebetreiber (wie z.B. Anlagesicherheit, notwendigen Unterhaltsmassnahmen, behördliche Vorgaben) war.
Der Kunde kontrolliert das Anlagemonitoring und den Ereignismonitor sowie die Funktion der Anlage regelmässig in angemessener Weise und meldet allfällige Probleme.
Zudem meldet der Kunde Ampere Dynamic Fehler- und Alarmmeldungen der Anlagen zur Verhinderung von Personen- und Sachschäden respektive zur Begrenzung von möglichen Schäden; Kurzschluss und Überspannungsereignisse in der Kundeninfrastruktur, insbesondere bei Blitzschlagereignissen; Umbauten, die Teile der Anlage oder die ganze Anlage betreffen und innerhalb der ordentlichen Garantie- und Gewährleistungszeit kundenseitig ausgeführt werden.
4.4 Daten & technischer Zugang
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Produktionsdaten der Anlage zwecks Verbesserung der Leistungen von Ampere Dynamic während der gesamten Vertragsdauer, mindestens jedoch für 10 Jahre nach Inbetriebnahme, über das Monitoringsystem mit Ampere Dynamic zu teilen. Sofern Ampere Dynamic in der Anlage ein Monitoringsystem verbaut hat, wird der Kunde Ampere Dynamic während der Vertragsdauer mindestens Leserechte für die Produktionswerte mittels Web-Fernzugriff gewähren.
5. Preise & Zahlung
5.1 Preise
Es gelten die im Einzelvertrag genannten Preise, unter Vorbehalt der Bestimmungen von Absatz 2.3. Preise verstehen sich in Schweizer Franken und sind exkl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuern, soweit nicht explizit anders vereinbart.
5.2 Zahlungsmodalitäten
Der Kunde zahlt die in dem Einzelvertrag und seinen Anhängen festgelegten Gebühren an Ampere Dynamic auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto. Sofern im Einzelvertrag nicht anders vereinbart, gilt:
– Kaufpreise und pauschale Werklöhne werden zu 40% 6 Wochen nach Auftragserteilung, zu 50% vor Anlieferung und zu 10% (Restbetrag) nach Abnahme in Rechnung gestellt.
– Die Berechnung der Rechnungsbeträge bezieht sich dabei bei der 1. Anzahlungsrechnung auf das Angebot, bei der 2. und 3. auf die Auftragsbestätigung.
– Aufwandbasierte Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt.
– Serviceleistungen und andere wiederkehrende Pauschalgebühren werden im Voraus für den jeweiligen Zeitraum in Rechnung gestellt und sind spätestens vor Beginn des Vertragszeitraumes zahlbar.
Alle Gebühren sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
5.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug hat Ampere Dynamic Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. ab dem ersten Tag des Zahlungsverzugs
Hat der Kunde bei Fälligkeit eine Rechnung nicht bezahlt, kann Ampere Dynamic nach Ablauf von 5 Tagen den jeweiligen Einzelvertrag entschädigungslos auflösen. Die bis dahin von Ampere Dynamic erbrachten Leistungen müssen vollumfänglich beglichen werden. Der Kunde trägt die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten.
Ampere Dynamic ist berechtigt, die Erbringung von Serviceleistungen auszusetzen, wenn der Kunde eine nicht bestrittene Rechnung nicht innert 14 Tage nach der ersten schriftlichen Mahnung zahlt.
Ampere Dynamic kann ein Bauhandwerkerpfandrecht errichten, wenn der Kunde nach Abschluss der Arbeiten in Zahlungsverzug gerät.
6. Höhere Gewalt
Kommt es zu Lieferverzögerungen oder Terminverschiebungen wegen Hindernissen, auf die Ampere Dynamic keinen Einfluss hat (wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen, unvorhergesehene Ereignisse, welche die Lieferketten stören, Verzögerungen seitens Netzbetreiber, Schneesituation in den Wintermonaten, ausserordentliche Wetterlagen, Verzögerung verschuldet durch Kunden), erhält Ampere Dynamic eine angemessene Nachfrist. Dies gilt auch wenn die Lieferverzögerungen bei den Lieferanten bzw. Unterlieferanten von Ampere Dynamic eintreten.
Besteht die Unmöglichkeit der Lieferung nach der Nachfrist noch an und ist ein Ende der Behinderung nicht innert 5 Monaten zu erwarten, haben die Parteien die Möglichkeit, ganz oder teilweise vom jeweiligen Einzelvertrag zurückzutreten. In diesen Fällen schuldet Ampere Dynamic dem Kunden keinen Schadenersatz.
7. Geistiges Eigentum
Alle durch Ampere Dynamic erstellten Angebote und die dazugehörigen Unterlagen (wie z.B. die Planungsunterlagen, CAD-Dateien) bleiben im geistigen Eigentum von Ampere Dynamic. Sie dürfen weder kopiert noch Aussenstehenden in irgendeiner Form zugänglich gemacht werden.
8. Vertraulichkeit
Die Parteien können sich gegenseitig vertrauliche Informationen offenlegen. Zu den vertraulichen Informationen gehören ohne Einschränkung alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder auf andere Weise als vertraulich gekennzeichnet wurden oder vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden können und den Kunden oder Ampere Dynamic zuzuordnen sind. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle Informationen, die sich sowohl auf die interne Organisation der Parteien als auch auf ihre Beziehungen zu Dritten beziehen. Öffentlich verfügbare oder zugängliche Informationen sowie Informationen, die die empfangende Partei rechtmässig und uneingeschränkt erhalten oder unabhängig entwickelt hat, gelten nicht als vertraulich.
Jede Partei wird die vertraulichen Informationen der anderen Partei mit der gleichen Sorgfalt schützen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, jedoch keinesfalls mit weniger als der angemessenen Sorgfalt; und die vertraulichen Informationen nicht weitergeben, ausser an verbundene Unternehmen, Angestellte, Vertreter und professionelle Berater, die diese Informationen kennen müssen und sich zu ihrer vertraulichen Behandlung verpflichtet haben.
9. Werbung
Der Kunde räumt Ampere Dynamic das Recht ein, den Namen und das Logo des Kunden sowie eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen zu Werbezwecken auf verschiedenen Kanälen zu veröffentlichen. Zudem darf Ampere Dynamic Fotos oder Daten aus Monitoring Systemen zu Referenzzwecken verwenden. Alle weiteren Werbemassnahmen im Zusammenhang mit dem Kunde bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde kann die Verwendung zu Werbezwecken jederzeit durch schriftliche Mitteilung untersagen.
10. Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung sämtlicher Einzelverträge die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
11. Garantie und Gewährleistung
Leistungsgarantien, die vom Hersteller gewährt werden, können nur beim Hersteller eingefordert werden. Ampere Dynamic haftet ausserhalb ihrer Gewährleistungspflicht nicht dafür.
Garantien, die vom Hersteller gewährt werden und die längerfristigere Garantien versprechen als Ampere Dynamic, können nach Ablauf der nach Obligationenrecht vereinbarten Gewährleistungsfrist nur beim Hersteller eingefordert werden.
Leistungsgarantien von Ampere Dynamic werden schriftlich vereinbart. Sie können nur geltend gemacht werden, wenn sich das Werk in mängelfreiem Zustand befindet, vollständig ist und ausschliesslich von Ampere Dynamic oder von ihr beauftragten Dritten gewartet wurde.
Sämtliche Ertragsberechnungen in Angeboten, Management Handouts und anderen Auftragsdokumenten sind als Richtwerte zu verstehen und stellen keine garantierten Erträge dar. Etwaige Ertragsgarantien oder Ertragszusicherungen müssen explizit als solche bezeichnet und vertraglich festgehalten werden.
12. Haftung
Ampere Dynamic haftet gegenüber dem Kunden vollumfänglich für Verluste und Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Für unbeabsichtigte oder fahrlässige Handlungen und Unterlassungen ist die Haftung von Ampere Dynamic ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für Schäden, die infolge Vernachlässigung der Unterhaltspflichten die, wenn nichts anderes vereinbart wurde, dem Kunden obliegen, entstanden sind, haftet Ampere Dynamic nicht.
Ampere Dynamic übernimmt keine Verantwortung für Kostenfolgen (wie z.B. andere Steuereinstufungen, Eigenmietwertveränderungen, Gebühren), die nicht explizit im Angebot beschrieben sind.
Der Kunde wird Ampere Dynamic von allen Ansprüchen, Haftungsansprüchen, Verlusten, Kosten, Strafen und Schäden, einschliesslich angemessener Anwaltskosten, die sich aus der Verletzung dieser AGB oder gesetzlichen Vorgaben durch den Kunden oder der Ausführung von Anweisungen ergeben, freistellen und schadlos halten.
13. Versicherungen
Ampere Dynamic verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Versicherungssumme pro Schadenereignis von mindestens CHF 5 Mio und verpflichtet sich, eine mindestens gleichwertige Versicherungsdeckung über die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu halten.
Für weiterführende Versicherungen nach der Fertigstellung und den Betrieb der Anlage, insbesondere auch die Anmeldung bei der Gebäudeversicherung, ist der Kunde verantwortlich.
14. Änderungen
Ampere Dynamic kann diese AGB jederzeit einseitig ändern. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mit angemessener Frist im Voraus in geeigneter Weise unter Angabe des Datums des Inkrafttretens mitgeteilt. Ausgenommen hiervon sind dringende Änderungen, die beispielsweise anhaltenden Missbrauch verhindern sollen oder eine Reaktion auf rechtliche Erfordernisse darstellen. Wenn der Kunde den für ihn nachteiligen Änderungen innerhalb von 10 Tagen nicht ausdrücklich widerspricht, gelten diese als angenommen.
15. Vertragsdauer und -beendigung
15.1 Einzelverträge über wiederkehrende Serviceleistungen
Einzelverträge über wiederkehrende Serviceleistungen haben eine Mindestlaufzeit, die im Einzelvertrag festgelegt ist.
Sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert er sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit und jeder weiteren Laufzeit automatisch um jeweils ein Jahr, bis der Verlängerung von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich widersprochen wird.
Die Beendigung berührt nicht die Rechte, Pflichten oder Verbindlichkeiten einer der beiden Parteien, die vor der Beendigung entstanden sind oder über die Beendigung hinaus wirksam bleiben sollen.
15.2 Kündigung aus wichtigem Grund
Jede Partei kann Einzelverträge jederzeit ohne Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn:
– Die andere Partei den entsprechenden Einzelvertrag schwerwiegend verletzt und diese Verletzung nach einer schriftlichen Mahnung von sechzig Tagen nicht behebt; oder
– Die andere Partei zahlungsunfähig wird oder Gegenstand eines Konkurs- oder sonstigen Insolvenzverfahrens ist.
16. Sonstiges
Gesamte Vereinbarung: Jeder Einzelvertrag in Verbindung mit diesen AGB stellt die endgültige Vereinbarung der Parteien in Bezug auf die im Einzelvertrag erwähnten Angelegenheiten dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen und Absprachen.
Änderungen: Alle Änderungen und Ergänzungen der Einzelverträge müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden, wobei eine einfache elektronische Signatur genügt.
Benachrichtigungen: Mitteilungen sind in Textform an die zuletzt mitgeteilte oder verfügbare Adresse zu richten. „In Textform” bedeutet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, auch per E-Mail.
Ombudsstelle Swissolar: Als Mitglied des Branchenverbandes Swissolar und Inhaber des Labels «Die Solarprofis» ist Ampere Dynamic verpflichtet, auf das Bestehen einer Ombudsstelle seitens Swissolar hinzuweisen. Bei Streitigkeiten oder Differenzen zwischen den Vertragsparteien kann die Ombudsstelle eingeschalten werden. Diese Ombudsstelle besteht aus unabhängigen und neutralen Fachpersonen deren Ziel die Qualitätssicherung von Solaranlagen und des Labels «Die Solarprofis» ist. Sie ist telefonisch unter +41 44 250 88 33 sowie per E-Mail unter ombudsstelle@swissolar.ch erreichbar. Ein Einschalten der Ombudsstelle erfolgt gemäss den Richtlinien und Verfahrensweisen von Swissolar.
Schiedsklausel: Die Parteien wenden sich im Konfliktfall vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens an die Ombudsstelle Swissolar. Sie sollen erst nach einem allfälligen Scheitern des Ombudsverfahrens ein ordentliches Gericht anrufen.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder der dieser AGB unterstehenden Verträge (ganz oder teilweise) rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen mutatis mutandis in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Die Parteien werden eine solche Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck so nahe wie möglich kommt.
Abtretung: Der Kunde darf seine Rechte, Pflichten oder Ansprüche aus sämtlichen Einzelverträgen nicht ohne die vorgängige explizite Zustimmung von Ampere Dynamic abtreten.
Geltendes Recht und Gerichtsstand: Diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Ampere Dynamic und dem Kunden unterstehen materiellem Schweizer Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Zürich, Schweiz, soweit dies gesetzlich zulässig ist.