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Solarpflicht & 70%-Einspeiseregel 2026: Was Gewerbe jetzt wissen muss

Die Solarpflicht für Neubauten ab 300 m² und die 70%-Einspeiseregel: Fristen, Ausnahmen und was Ihr Betrieb bis 2026 umsetzen muss.

Industrie-Solar

Das Wichtigste in Kürze

7 Min. Lesezeit
  1. Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Neubauten mit nutzbarer Dach- oder Fassadenfläche über 300 m² müssen eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage installieren.
  2. Die Abnahmepflicht der Netzbetreiber gilt ab dem 1. Januar 2026. Mindestentgelt für Einspeisung: rund 6-9 Rp./kWh, je nach Systemgrösse.
  3. Eigenverbrauch rechnet sich deutlich besser: Selbst produzierter Strom kostet 8-12 Rp./kWh, Netzstrom 20-30 Rp./kWh.

Schweizer Gewerbebetriebe stehen vor einer doppelten Veränderung: regulatorisch und wirtschaftlich. Das Mantelerlass-Paket, das die Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 mit 68.7% Ja-Stimmen angenommen hat, brachte zwei wesentliche Neuerungen. Erstens die bundesweite Solarpflicht für Neubauten ab 300 m², die seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist. Zweitens die Abnahmepflicht der Netzbetreiber ab dem 1. Januar 2026, verbunden mit einem gesetzlich garantierten Mindestentgelt für eingespeisten Strom. Dieser Artikel erklärt, was beides für Ihren Betrieb konkret bedeutet und welche wirtschaftliche Strategie sich daraus ergibt.

Was besagt die Solarpflicht für Gewerbebauten?

Mit dem Mantelerlass (in Kraft ab 1. Januar 2025) wurde Art. 45a des Energiegesetzes (EnG) eingeführt. Die Regelung gilt schweizweit für Gewerbe- und Wohnbauten gleichermassen.

Die Solarpflicht betrifft Sie, wenn Ihr Betrieb oder eine Immobilienentwicklung folgende Kriterien erfüllt:

  • Neubau: Die Pflicht gilt für Neubauten, nicht für Bestandsgebäude. Renovationen und Umbauten sind nicht direkt betroffen, können aber kantonal gefördert werden.
  • Nutzbare Fläche über 300 m²: Gerechnet wird die nutzbare Dach- oder Fassadenfläche. Stark verschattete oder statisch ungeeignete Flächen können abgezogen werden.
  • Flexibilität bei der Technologie: Das Gesetz erlaubt PV oder Solarthermie, also thermische Solaranlagen für Wärme. In der industriellen Praxis ist Photovoltaik die wirtschaftlich sinnvollere Wahl, da sie Strom produziert und breiter einsetzbar ist.

Für Gewerbebetriebe, die bauen oder umfangreiche Neubauprojekte planen, ist die Solarpflicht eine Compliance-Anforderung, die in der Projektplanung von Anfang an berücksichtigt werden muss. Nicht eine Option, sondern eine Voraussetzung für die Baubewilligung.

Die wirtschaftliche Logik hinter der Einspeiseregelung

Die Solarpflicht schreibt vor, dass eine Anlage installiert werden muss. Sie schreibt nicht vor, wie der produzierte Strom genutzt wird. An diesem Punkt setzt die wirtschaftliche Entscheidung an: Eigenverbrauch maximieren oder ins Netz einspeisen?

Die Antwort ergibt sich aus einem einfachen Preisvergleich.

8-12 Rp./kWh
Kosten selbst produzierter Solarstrom (typisch für I&G-Anlagen)
20-30 Rp./kWh
Kosten Netzstrom für Gewerbekunden (ElCom 2025)
6-9 Rp./kWh
Mindestentgelt für Einspeisung ab 2026 (Netzbetreiber-Pflicht)

Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, spart die Differenz zwischen Netzstrompreis und Eigenproduktionskosten: typischerweise 10-20 Rp./kWh. Jede Kilowattstunde, die Sie einspeisen, bringt Ihnen 6-9 Rp./kWh. Das ist ein erheblicher Unterschied.

Abnahmepflicht ab 2026: Netzbetreiber müssen Strom abnehmen

Neu ab dem 1. Januar 2026: Alle Schweizer Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Ihren Solarstrom abzunehmen. Das Mindestentgelt, das sie zahlen müssen, richtet sich nach der Systemgrösse:

  • Anlagen bis 30 kW mit Eigenverbrauch: rund 9 Rp./kWh (inkl. Herkunftsnachweise)
  • Anlagen von 30-150 kW mit Eigenverbrauch (erste 30-kW-Tranche): 6 Rp./kWh
  • Referenzgrösse: quartalsweise gemittelter Marktpreis (BFE-Definition)

Die Abnahmepflicht schafft Planungssicherheit: Ihr Einspeisestrom findet immer einen Abnehmer. Aber sie macht Eigenverbrauch nicht weniger attraktiv. Im Gegenteil: Die garantierten Mindestentgelte liegen deutlich unter dem, was Sie durch Eigenverbrauch sparen können.

Die wirtschaftliche Konsequenz: Wer eine Anlage nach Solarpflicht baut, sollte das Lastprofil des Betriebs so steuern, dass möglichst viel Strom direkt verbraucht wird. Bei Produktionsbetrieben mit Tagschichtbetrieb gelingt das oft ohne Zusatzmassnahmen mit 60-70% Eigenverbrauchsquote. Batteriespeicher und Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) können die Quote auf 70-90% steigern.

Mehr zur Eigenverbrauchsoptimierung mit ZEV und Speicher finden Sie auf unserer Lösungsseite Photovoltaik.

Fristen und Compliance-Fahrplan

Die relevanten Daten auf einen Blick:

Regulatorischer Fahrplan 2024-2026

9. Juni 2024: Volksabstimmung Mantelerlass

68.7% der Schweizer Stimmbevölkerung nehmen das Stromgesetz (Mantelerlass) an. Die Grundlage für Solarpflicht und neue Einspeiseregelungen ist geschaffen.

1. Januar 2025: Solarpflicht tritt in Kraft

Art. 45a EnG gilt. Alle Neubauten mit nutzbarer Dach- oder Fassadenfläche über 300 m² benötigen eine PV- oder Solarthermieanlage. Gleichzeitig: KLEIV-Bonusse (Integrationsbonus +400 CHF/kW, Befestigungsbonus +200 CHF/kW) werden eingeführt.

1. Januar 2026: Abnahmepflicht und neue Energiegemeinschaften

Netzbetreiber müssen Solarstrom zu Mindestentgelten abnehmen. Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) werden möglich. Winterstrombonus für grosse Anlagen (100+ kWp) tritt in Kraft.

Nächster Schritt: Machbarkeitsstudie anfragen

Die Solarpflicht schafft eine Situation, in der Sie sowieso handeln müssen. Die eigentliche Frage ist: Wie dimensionieren Sie die Anlage so, dass sie regulatorische Anforderungen erfüllt und gleichzeitig wirtschaftlich optimal ausgelegt ist?

Ampere Dynamic begleitet Gewerbebetriebe von der ersten Potenzialanalyse bis zur schlüsselfertigen Inbetriebnahme. Seit der Gründung 2020 hat das Team über 150 Grossanlagen mit einer Gesamtleistung von 50 MWp realisiert, davon alle Anlagen mit vollständiger Förderabwicklung über Pronovo.

Der erste Schritt ist eine Machbarkeitsstudie: Dachflächenanalyse, Lastprofilauswertung, Wirtschaftlichkeitsrechnung und Förderantrag. Ergebnis in 2-4 Wochen.