Solarförderung Schweiz
GREIV, Kantonsförderung und Einmalvergütung für Ihre PV-Anlage ab 100 kWp: Wir sichern Ihnen das maximale Fördervolumen und begleiten den Prozess bis zur Auszahlung.
Solarförderung Schweiz: jede zustehende Vergütung sichern
Das Wichtigste in Kürze
4 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
4 Min. Lesezeit- Bis CHF 270'000 vom Bund Die GREIV deckt bis 30% der Investition: bei einer 500-kWp-Anlage für CHF 600'000–900'000 also bis CHF 180'000–270'000. Boni und Kanton kommen je nach Anlage dazu.
- Bonus nach Montageart Ab 75 Grad Neigung gibt es CHF 400/kW für integrierte oder CHF 200/kW für angebaute Anlagenteile, nie beides. Über bisher unüberdachten Parkplätzen kommen ab 100 kWp CHF 250/kW dazu.
- Kantonale Zuschläge nutzen Graubünden zahlt CHF 300/kWp Fassade, Luzern +20% auf Bundes-EIV, Basel-Stadt CHF 140/m2 Fassade bei gleichzeitiger Sanierung. Wir prüfen alle Ebenen für Ihren Standort systematisch.
- Winterstrombonus ab 2026 Anlagen ab 100 kWp mit über 500 kWh/kW Winterproduktion erhalten ab Januar 2026 einen Bundesbeitrag, alternativ zum Neigungswinkelbonus. Vertikale PV erreicht diesen Schwellenwert je nach Standort.
- Kein Förderfranken verloren Das GREIV-Gesuch reichen wir früh ein, für den Platz auf der Warteliste und die Zusicherung vor dem Bau. Kantonsanträge, Koordination aller Förderstellen und Nachverfolgung bis zur Auszahlung übernehmen wir vollständig.
Die meisten Industrieunternehmen schöpfen weniger als 60% der ihnen zustehenden Fördergelder aus. Antragsfristen, Bonusstrukturen und kantonale Programme werden nicht koordiniert, und Geld bleibt auf dem Tisch. Allein die GREIV deckt bei einer 500-kWp-Anlage für CHF 600’000–900’000 bis 30% der Investition, also bis CHF 180’000–270’000 Einmalvergütung; Boni und kantonale Zuschläge kommen je nach Anlage und Standort dazu. Nicht als Versprechen, sondern als individuelle Berechnung, die wir Ihnen vorlegen, bevor der erste Sparren montiert wird.
Ampere Dynamic übernimmt die vollständige Fördermittelkoordination: vom frühen GREIV-Gesuch bei Pronovo über die Kantonsförderanträge bis zur Nachverfolgung der Auszahlung. Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft, wir auf Ihr Fördervolumen.
Förderarchitektur: drei Ebenen, die sich stapeln lassen
Die Schweizer Förderlandschaft hat seit dem Mantelerlass (68,7% Ja-Stimmen, Juni 2024, in Kraft Januar 2025) drei kumulierbare Ebenen. Für Industrieanlagen ab 100 kWp ist die GREIV (Grosse Einmalvergütung) über Pronovo AG das zentrale Instrument, individuell berechnet nach Anlagentyp, Leistung und Inbetriebnahmedatum.
Zwei Boni erhöhen die Vergütung für Anlagen, die seit Januar 2025 in Betrieb gehen:
- Neigungswinkelbonus für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung: +CHF 400/kW für integrierte Module (BIPV), +CHF 200/kW für angebaute oder freistehende. Die Montageart bestimmt den Satz; beide zusammen gibt es für denselben Anlagenteil nicht.
- Parkflächenbonus (+CHF 250/kW) für Anlagen ab 100 kWp über einem dauerhaften, bisher unüberdachten Parkplatzareal
Ab Januar 2026 gibt es den Winterstrombonus: Anlagen ab 100 kWp, die im Winterhalbjahr (Oktober–März) über 500 kWh/kW produzieren, erhalten pro kW CHF 2.50 mit oder CHF 3.50 ohne Eigenverbrauch je kWh/kW über der Schwelle, alternativ zum Neigungswinkelbonus, nicht zusätzlich. Das begünstigt Fassaden-PV, alpine Installationen und steil geneigte Systeme.
Kantonsförderung variiert stark und lohnt den genauen Blick: Luzern zahlt rund 20% Zuschlag auf die Bundes-EIV plus CHF 100/m2 für Steilanlagen ab 75 Grad Neigung. Graubünden vergütet CHF 300/kWp für Fassaden- und Vertikalanlagen, eine der grosszügigsten Kantonsförderungen der Schweiz. Basel-Stadt fördert mit der Aktion Solarkraftwerk Basel Fassaden-PV mit CHF 140/m2 und Dach-PV mit CHF 100/m2, jeweils nur bei gleichzeitiger energetischer Sanierung dieser Fassade oder dieses Dachs. Vergleichbare Fassadenboni existieren in Glarus (CHF 250/kW), Obwalden und Uri. Wir prüfen für Ihr Projekt systematisch alle Programme auf energiefranken.ch und beim zuständigen Kantonsamt.
Auf Gemeindeebene bestehen weitere Möglichkeiten: Einzelne Gemeinden fördern Carports, Ladestationen, ZEV-Einrichtungen oder statische Ertüchtigungsmassnahmen, jeweils mit eigenen Fristen und Budgets.
Von der Förderfähigkeitsprüfung bis zur Auszahlung
Unser Förderprozess
Förderfähigkeit prüfen
Wir analysieren Ihre geplante Anlage auf alle verfügbaren Förderprogramme (Bund, Kanton und Gemeinde) und berechnen das maximale Fördervolumen vor Vertragsabschluss.
- GREIV-Kalkulation via Pronovo Tarifrechner
- Kantonale Programme via energiefranken.ch und Kantonsamt
- Bonus-Kombination: Parkflächenbonus plus Neigungswinkel- oder Winterstrombonus
Gesuch und Antragstellung
Das GREIV-Gesuch geht vor oder nach dem Bau. Wer früh einreicht, sichert sich den Platz auf der Warteliste und die Zusicherung vor dem Bau; wir reichen es darum früh ein, zusammen mit den Kantonsanträgen.
- GREIV-Gesuch über mein.pronovo.ch
- Kantonale Förderanträge parallel eingereicht
- Vollständige Abschlussdokumentation nach Inbetriebnahme
Monitoring und Nachverfolgung
Wir überwachen den Förderstatus laufend und begleiten Sie bis zur vollständigen Auszahlung. Bei grossen Anlagen dauert die Pronovo-Prüfung mehrere Monate.
- Laufende Kommunikation mit allen Förderstellen
- Begleitdokumentation bei Rückfragen
- Auszahlungsbestätigung und Abschlussabrechnung
Solarpflicht und regulatorischer Kontext
Seit 1. Oktober 2022 gilt eine Solarpflicht für Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m² (Art. 45a EnG), für Baugesuche ab 1. Januar 2023.
Ausgenommen sind Kantone, die bis 1. Januar 2023 eigene Vorgaben nach MuKEn 2014 Teil E eingeführt hatten; dort gelten deren Regeln. Seit Januar 2025 steht die Pflicht in der Fassung des Mantelerlasses im ordentlichen Recht. Das revidierte Energiegesetz mit dem Mantelerlass sieht vor, die Solarstromerzeugung bis 2035 zu verfünffachen.
Das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) verlangt seit Januar 2025 von allen Unternehmen Netto-Null-Emissionen bis spätestens 2050, mindestens für die direkten und indirekten Emissionen (Art. 5 KlG). Einen Klimabericht müssen dagegen nur Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen ab 500 Vollzeitstellen veröffentlichen, gestützt auf das Obligationenrecht (Art. 964a ff. OR). Eine eigene PV-Anlage senkt die Scope-2-Emissionen direkt und dokumentierbar, im Netto-Null-Fahrplan wie im Klimabericht.
Vertiefung im Wissen: Einen vollständigen Überblick aller Förderprogramme für Industrie und Gewerbe (GREIV, ASTAG, KlG und kantonale Programme) bietet unser Fördermittel-Guide 2026.
Weiterführende Informationen finden Sie bei Pronovo, auf der BFE-Seite zum Stromgesetz und bei Swissolar. Informationen zur Vermarktung Ihres erzeugten Stroms finden Sie auf unserer Seite Energievermarktung. Finanzierungsmodelle ohne Eigenkapitalbindung erläutern wir unter Finanzierung.