Fördermittel für gewerbliche PV-Anlagen 2026 kommen aus drei Ebenen: der Bundes-Einmalvergütung mit GREIV (ab 100 kWp), KLEIV und HEIV, kantonalen Programmen wie Luzern, Graubünden, Basel-Stadt und Thurgau sowie steuerlichen Abzügen. Bundesboni von CHF 200-400/kW lassen sich mit kantonalen Programmen kombinieren; der Winterstrombonus gilt bei winterstarken Anlagen alternativ zum Neigungswinkelbonus. Das GREIV-Gesuch geht vor oder nach dem Bau. Wer früh einreicht, sichert sich den Platz auf der Warteliste und die Zusicherung vor dem Bau.
Das Wichtigste in Kürze
7 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
7 Min. Lesezeit- GREIV für Grossanlagen ab 100 kWpDie Grosse Einmalvergütung (GREIV) ist das zentrale Förderprogramm für gewerbliche PV-Anlagen ab 100 kWp bis 50 MWp. Der Förderbetrag wird individuell über den Pronovo Tarifrechner berechnet.
- Kantonale Förderungen stapelbarBundes-EIV und kantonale Programme sind in der Regel kombinierbar. Kantone wie Luzern, Graubünden und Basel-Stadt bieten substanzielle Zusatzförderungen, die den Gesamtbetrag deutlich erhöhen.
- Gesuch früh einreichenDas GREIV-Gesuch geht vor oder nach dem Bau. Wer früh einreicht, sichert sich den Platz auf der Warteliste und die Zusicherung vor dem Bau.
- Winterstrombonus ab 2026 für fassadenintegrierte AnlagenNeu seit 1. Januar 2026: Anlagen ab 100 kWp mit mehr als 500 kWh/kW Winterproduktion erhalten einen Bonus, der alternativ zum Neigungswinkelbonus gilt. Besonders relevant für vertikale und steile PV-Installationen.
Mit dem Mantelerlass (Stromgesetz) hat sich die Bundesförderung für gewerbliche Photovoltaik verändert: Die meisten Änderungen gelten seit Januar 2025, die neue Abnahme- und Vergütungspflicht (Art. 15 EnG) seit Januar 2026. Dieser Guide richtet sich an Betriebe, die Anlagen ab 100 kWp planen, also in der Grössenordnung, die für Industrie, Gewerbe und Logistik typisch ist. Kleinstanlagen unter 30 kWp und reine Einspeiseprojekte folgen anderen Programmen und sind hier nicht das Thema.
Bundesförderung: GREIV, KLEIV, HEIV und Winterstrombonus
GREIV (Grosse Einmalvergütung) ist das primäre Förderinstrument für gewerbliche Anlagen ab 100 kWp bis 50 MWp. Der Förderbetrag wird individuell berechnet, abhängig von Anlagentyp, Leistung und Inbetriebnahmedatum. Für eine belastbare Zahl empfehlen wir den Pronovo Tarifrechner. GREIV ist kombinierbar mit Eigenverbrauch, Teileinspeisung und ZEV-Modellen.
KLEIV (Kleine Einmalvergütung) gilt für Anlagen zwischen 2 und 99,99 kWp. Für angebaute und freistehende Systeme liegen die Basisraten bei rund CHF 360/kWp (2-30 kWp) und CHF 300/kWp (30-99,99 kWp). Dazu kommen seit Januar 2025 neu eingeführte Boni.
Bonusstruktur (ab 1. Januar 2025): Anlagenteile mit mindestens 75 Grad Neigung erhalten den Neigungswinkelbonus: +CHF 400/kW, wenn sie integriert sind (BIPV), +CHF 200/kW, wenn sie angebaut oder freistehend sind. Die Montageart bestimmt den Satz; beide zusammen gibt es für denselben Anlagenteil nicht. Anlagen ab 100 kWp über einem dauerhaften, bisher unüberdachten Parkplatzareal erhalten zusätzlich den Parkflächenbonus von +CHF 250/kW. Die Boni werden auf den Leistungsbeitrag aufgeschlagen (EnFV, Anhang 2.1 Ziff. 2.7).
HEIV (Hohe Einmalvergütung) richtet sich an Anlagen von 2-150 kWp, die den gesamten erzeugten Strom für 15 Jahre ins Netz einspeisen. Der Fördersatz kann bis zu 60% der Referenzsystemkosten erreichen (rund CHF 450/kWp). Diese Option ist relevant für Investoren, Landwirtschaftsgebäude oder Parkplatzüberdachungen ohne nennenswerten Eigenverbrauch vor Ort.
Winterstrombonus (ab 1. Januar 2026): Neu ab Inbetriebnahme 2026: Anlagen ab 100 kWp, die während des Winterhalbjahres (1. Oktober bis 31. März) mehr als 500 kWh pro kW produzieren, erhalten anstelle des Neigungswinkelbonus einen Winterstrombonus: pro kW CHF 2.50 mit oder CHF 3.50 ohne Eigenverbrauch je kWh/kW über der Schwelle, einmalig ausbezahlt nach dem dritten vollen Winterhalbjahr. Eingeführt hat ihn der Bundesrat mit der EnFV-Änderung vom 26. November 2025 (AS 2025 830); er löst den Höhenbonus ab. Der Winterstrombonus richtet sich explizit an alpine, südwest- bzw. südostausgerichtete Fassaden- und Steilanlagen. Für eine vertiefte Betrachtung des Winterstrombonus und der geeigneten Technologie empfehlen wir unseren Artikel Winterstrombonus und vertikale PV.
Einmalvergütung Photovoltaik 2026: Was in diesem Jahr gilt
Die Ansätze der Einmalvergütung werden vom Bundesrat in der Energieförderungsverordnung (EnFV) festgelegt und von Pronovo umgesetzt; für Anlagen ab 100 kWp gilt 2026 der folgende Stand.
- GREIV, Obergrenze 30 Prozent. Die Grosse Einmalvergütung wird projektbezogen berechnet und beträgt höchstens 30 Prozent der Investitionskosten einer Referenzanlage; einen festen Leistungsbeitrag pro kW publiziert Pronovo für Anlagen über 100 kW nicht (Pronovo, Häufige Fragen zur Einmalvergütung). Seit dem 1. April 2025 profitieren auch grosse Anlagen vom höheren Ansatz für integrierte Anlagen, gleichzeitig wurde der Leistungsbeitrag ab 100 kW um CHF 20 pro kW gesenkt (Pronovo, Neuerungen Einmalvergütung).
- Boni 2026. Neigungswinkelbonus ab 75 Grad: CHF 400 pro kW für integrierte, CHF 200 pro kW für angebaute und freistehende Anlagenteile; Parkflächenbonus CHF 250 pro kW ab 100 kW auf bisher unüberdachten Parkplätzen; Winterstrombonus für Anlagen ab 100 kW mit Inbetriebnahme ab 1. Januar 2026 und mehr als 500 kWh pro kW im Winterhalbjahr, mit CHF 2.50 (mit Eigenverbrauch) oder CHF 3.50 (ohne) pro kW und kWh/kW Mehrertrag, nicht zusätzlich zum Neigungswinkelbonus (EnFV, Art. 38 Abs. 1quater und Anhang 2.1).
- Auktionen für Volleinspeiser. Anlagen ab 150 kW ohne Eigenverbrauch erhalten die Einmalvergütung 2026 nicht mehr nach Tarif, sondern über vier Auktionsrunden am 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November, wahlweise als HEIV in CHF pro kW (bis 60 Prozent der Referenzkosten) oder als gleitende Marktprämie in Rappen pro kWh über 20 Jahre; Teilnahmegebühr CHF 300 pro Gebot (Pronovo, PV-Auktionen). Für Industriebetriebe mit Eigenverbrauch bleibt die GREIV der Weg.
Ausblick 2027. An der Einmalvergütung selbst ist für 2027 keine Änderung beschlossen. Eine Erhöhung um CHF 40 pro kW für Anlagen unter 30 kW ab dem 1. April 2027 ist in Vernehmlassung, der Entscheid des Bundesrats ist für November 2026 geplant (Medienmitteilung des Bundesrats vom 15. April 2026). Was sich ändert, ist die Vergütung des eingespeisten Stroms: Ab dem 1. Januar 2027 richtet sie sich nach dem stündlichen Day-Ahead-Spotpreis zur Stunde der Einspeisung, die Minimalvergütung wird als quartalsweiser Differenzbetrag nach Art. 12a EnV ausgerichtet (Bundesratsbeschluss vom 27. Mai 2026, AS 2026 298). Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung einer Anlage, die 2026 beantragt und 2027 in Betrieb geht, zählt deshalb der Eigenverbrauch mehr als die Förderung; die Mechanik erklärt der Artikel Strommarkt 2026 und dynamische Tarife.
Kantonale Förderungen: die wichtigsten Programme
Neben diesen vier Kantonen bieten weitere Programme substanzielle Vorteile:
Zürich: Kein allgemeines Kantonsprogramm pro kWp. Die Stadt Zürich (EWZ) unterhält eigene Programme mit Grundbeiträgen, Performanceboni und Bonus für Kombination mit Gründächern. Zusätzlich ist die steuerliche Abzugsfähigkeit der PV-Investition als Werterhaltungskosten bei bestehenden Gebäuden möglich (Eigentumsbesteuerung).
Aargau: CHF 700’000 Jahresbudget für Grossanlagen ab ca. 100 kWp, die individuell bewertet werden. Die Mittel sind begrenzt und nach dem Prinzip der frühen Einreichung vergeben. Einreichung am Jahresanfang ist empfehlenswert.
Eine vollständige Übersicht aller 26 Kantone bietet energiefranken.ch, die offizielle Plattform des Bundes für Förderungsabfragen nach Postleitzahl. Wir empfehlen diese Recherche als erste Massnahme vor der Antragsplanung.
Antragsprozess: Schritt für Schritt
Der Weg zur Förderauszahlung
GREIV-Gesuch bei Pronovo einreichen
Das GREIV-Gesuch geht vor oder nach dem Bau. Wer früh einreicht, sichert sich den Platz auf der Warteliste und die Zusicherung vor dem Bau.
Baudokumentation zusammenstellen
Planer, Elektriker und Projektleitung liefern die technische Dokumentation: Anlagenplan, Komponentenliste, Ausrichtung und Neigung, erwartete Jahresproduktion sowie Nachweise über verwendete Bonuskategorien (BIPV, Parkplatz etc.).
Fertigstellungsdokumente nach Inbetriebnahme einreichen
Nach Abschluss der Installation werden Inbetriebnahmeprotokoll, Zähleranlage, Netzanschlussdokumentation und Fotos eingereicht. Die Inbetriebnahme ist Pronovo spätestens 3 Monate danach zu melden. Eine verspätete Meldung kann Pronovo mit dem Widerruf der Zusicherung beantworten.
Prüfungsphase abwarten
Pronovo prüft alle Unterlagen. Die Prüfung dauert bei Standardanlagen wie bei Grossanlagen (GREIV) mehrere Monate. Rückfragen durch Pronovo sind normal und kein Hinweis auf Probleme.
Auszahlung nach Genehmigung
Nach positiver Prüfentscheidung erfolgt die Einmalzahlung direkt auf das angegebene Konto.
Steuerliche Behandlung für Geschäftsliegenschaften
PV-Anlagen auf Geschäftsliegenschaften (Geschäftsvermögen) sind steuerlich absetzbar. Als abschreibbare Sachanlage können sie über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die meisten Kantone erlauben beschleunigte Abschreibung, wenn betrieblich begründbar. EIV-Fördergelder reduzieren den abschreibbaren Aktivwert.
Bern und Zürich wenden seit 2024 bzw. 2023 das Nettoprinzip an: Investitionen in PV-Anlagen sind vollständig im Investitionsjahr abzugsfähig (Werterhaltung auf Geschäftsliegenschaften). Aargau wendet das Bruttoprinzip an, schliesst jedoch nicht verbrauchten Eigenverbrauch aus dem steuerbaren Einkommen aus. Die genaue Behandlung hängt vom Kanton und der Buchhaltungsstruktur ab. Wir empfehlen die Konsultation eines Steuerberaters vor Projektstart.
Die Mehrwertsteuer (8,1%) ist für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen rückforderbar. EIV-Fördergelder unterliegen nicht der MWST, reduzieren jedoch den proportionalen Vorsteuerabzug.