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Fördermittel-Guide 2026: Alle Bundes- und Kantons-Förderungen für Gewerbe

Einmalvergütung Photovoltaik 2026: GREIV, KLEIV, HEIV, kantonale Programme und steuerliche Abzüge für gewerbliche Solaranlagen — vollständiger Guide mit Antragsprozess.

Finanzierung & Forderung

Das Wichtigste in Kürze

7 Min. Lesezeit
  1. GREIV für Grossanlagen ab 100 kWpDie Grosse Einmalvergütung (GREIV) ist das zentrale Förderprogramm für gewerbliche PV-Anlagen ab 100 kWp bis 50 MWp. Der Förderbetrag wird individuell über den Pronovo Tarifrechner berechnet.
  2. Kantonale Förderungen stapelbarBundes-EIV und kantonale Programme sind in der Regel kombinierbar. Kantone wie Luzern, Graubünden und Basel-Stadt bieten substanzielle Zusatzförderungen, die den Gesamtbetrag deutlich erhöhen.
  3. Antrag zwingend vor BaubeginnWer den GREIV-Antrag nach Baubeginn einreicht, verliert den Anspruch. Die Registrierung im Pronovo-Portal muss vor der ersten Spatenstich erfolgen.
  4. Winterstrombonus ab 2026 für fassadenintegrierte AnlagenNeu seit 1. Januar 2026: Anlagen ab 100 kWp mit mehr als 500 kWh/kW Winterproduktion erhalten einen zusätzlichen Bonus. Besonders relevant für vertikale und steile PV-Installationen.

Die Bundesförderung für gewerbliche Photovoltaik wurde mit dem Mantelerlass (Stromgesetz, in Kraft seit Januar 2025) grundlegend neu strukturiert. Dieser Guide richtet sich an Betriebe, die Anlagen ab 100 kWp planen — also in der Grössenordnung, die für Industrie, Gewerbe und Logistik typisch ist. Kleinstanlagen unter 30 kWp und reine Einspeiseprojekte folgen anderen Programmen und sind hier nicht das Thema.

Bundesförderung: GREIV, KLEIV, HEIV und Winterstrombonus

GREIV (Grosse Einmalvergütung) ist das primäre Förderinstrument für gewerbliche Anlagen ab 100 kWp bis 50 MWp. Der Förderbetrag wird individuell berechnet — abhängig von Anlagentyp, Leistung und Inbetriebnahmedatum. Für eine belastbare Zahl empfehlen wir den Pronovo Tarifrechner. GREIV ist kombinierbar mit Eigenverbrauch, Teileinspeisung und ZEV-Modellen.

KLEIV (Kleine Einmalvergütung) gilt für Anlagen zwischen 2 und 99,99 kWp. Für angebaute und freistehende Systeme liegen die Basisraten bei rund 360 CHF/kWp (2-30 kWp) und 300 CHF/kWp (30-99,99 kWp). Dazu kommen seit Januar 2025 neu eingeführte Boni.

Bonusstruktur (ab 1. Januar 2025): Alle Anlagen ab 2 kWp profitieren von einem Integrationsbonus (+400 CHF/kW für BIPV-Fassadenintegration) und einem Befestigungsbonus (+200 CHF/kW für angebaute und freistehende Systeme). Für Parkplatzüberdachungen ab 100 kWp gilt zusätzlich ein Bonus von +250 CHF/kW. Diese Boni werden auf die Grundvergütung aufgeschlagen — sie sind nicht alternativ, sondern kumulativ anwendbar, sofern die Systemkategorie zutrifft.

HEIV (Hohe Einmalvergütung) richtet sich an Anlagen von 2-150 kWp, die den gesamten erzeugten Strom für 15 Jahre ins Netz einspeisen. Der Fördersatz kann bis zu 60% der Referenzsystemkosten erreichen (rund 450 CHF/kWp). Diese Option ist relevant für Investoren, Landwirtschaftsgebäude oder Parkplatzüberdachungen ohne nennenswerten Eigenverbrauch vor Ort.

Winterstrombonus (ab 1. Januar 2026): Neu ab Inbetriebnahme 2026: Anlagen ab 100 kWp, die während des Winterhalbjahres (1. Oktober bis 31. März) mehr als 500 kWh pro kW produzieren, erhalten einen zusätzlichen Bonus. Dieser richtet sich explizit an alpine, südwest- bzw. südostausgerichtete Fassaden- und Steilanlagen. Den spezifischen Förderbetrag ermitteln Sie via Pronovo Tarifrechner. Für eine vertiefte Betrachtung des Winterstrombonus und der geeigneten Technologie empfehlen wir unseren Artikel Winterstrombonus und vertikale PV.

Kantonale Förderungen: die wichtigsten Programme

Neben diesen vier Kantonen bieten weitere Programme substanzielle Vorteile:

Zürich: Kein allgemeines Kantonsprogramm pro kWp. Die Stadt Zürich (EWZ) unterhält eigene Programme mit Grundbeiträgen, Performanceboni und Bonus für Kombination mit Gründächern. Zusätzlich ist die steuerliche Abzugsfähigkeit der PV-Investition als Werterhaltungskosten bei bestehenden Gebäuden möglich (Eigentumsbesteuerung).

Aargau: CHF 700’000 Jahresbudget für Grossanlagen ab ca. 100 kWp, die individuell bewertet werden. Die Mittel sind begrenzt und nach dem Prinzip der frühen Einreichung vergeben — Einreichung am Jahresanfang ist empfehlenswert.

Eine vollständige Übersicht aller 26 Kantone bietet energiefranken.ch — die offizielle Plattform des Bundes für Förderungsabfragen nach Postleitzahl. Wir empfehlen diese Recherche als erste Massnahme vor der Antragsplanung.

Antragsprozess: Schritt für Schritt

Der Weg zur Förderauszahlung

Projekt im Pronovo-Portal registrieren (VOR Baubeginn)

Die Registrierung unter mein.pronovo.ch muss zwingend vor dem ersten Spatenstich erfolgen. Nachträgliche Anmeldungen werden nicht akzeptiert. Sie erhalten eine Projektnummer, die als Referenz für alle weiteren Schritte gilt.

Baudokumentation zusammenstellen

Planer, Elektriker und Projektleitung liefern die technische Dokumentation: Anlagenplan, Komponentenliste, Ausrichtung und Neigung, erwartete Jahresproduktion sowie Nachweise über verwendete Bonuskategorien (BIPV, Parkplatz etc.).

Fertigstellungsdokumente nach Inbetriebnahme einreichen

Nach Abschluss der Installation werden Inbetriebnahmeprotokoll, Zähleranlage, Netzanschlussdokumentation und Fotos eingereicht. Die Frist beträgt in der Regel 6 Monate nach Inbetriebnahme.

Prüfungsphase abwarten

Pronovo prüft alle Unterlagen. Bei Standardanlagen dauert dies mehrere Monate. Grossanlagen (GREIV) können bis zu 24 Monate Prüfungszeit benötigen. Rückfragen durch Pronovo sind normal und kein Hinweis auf Probleme.

Auszahlung nach Genehmigung

Nach positiver Prüfentscheidung erfolgt die Einmalzahlung direkt auf das angegebene Konto. Es gibt keine Warteliste für die EIV (anders als beim ehemaligen Einspeisevergütungssystem EVS).

Steuerliche Behandlung für Geschäftsliegenschaften

PV-Anlagen auf Geschäftsliegenschaften (Geschäftsvermögen) sind steuerlich absetzbar. Als abschreibbare Sachanlage können sie über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden — die meisten Kantone erlauben beschleunigte Abschreibung, wenn betrieblich begründbar. EIV-Fördergelder reduzieren den abschreibbaren Aktivwert.

Bern und Zürich wenden seit 2024 bzw. 2023 das Nettoprinzip an: Investitionen in PV-Anlagen sind vollständig im Investitionsjahr abzugsfähig (Werterhaltung auf Geschäftsliegenschaften). Aargau wendet das Bruttoprinzip an, schliesst jedoch nicht verbrauchten Eigenverbrauch aus dem steuerbaren Einkommen aus. Die genaue Behandlung hängt vom Kanton und der Buchhaltungsstruktur ab — empfehlen Sie die Konsultation eines Steuerberaters vor Projektstart.

Die Mehrwertsteuer (8,1%) ist für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen rückforderbar. EIV-Fördergelder unterliegen nicht der MWST, reduzieren jedoch den proportionalen Vorsteuerabzug.