Das Wichtigste in Kürze
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Das Wichtigste in Kürze
5 Min. Lesezeit- Winterstrombonus seit 1. Januar 2026 aktivDas neue Bundesförderprogramm gilt für PV-Anlagen, die ab 1. Januar 2026 in Betrieb genommen werden. Bestehende Anlagen werden nicht rückwirkend erfasst.
- Anlagengrösse ab 100 kWp VoraussetzungDer Bonus ist ausschliesslich für gewerbliche und industrielle Anlagen ab 100 kWp zugänglich — der typische Massstab für Industrie-, Gewerbe- und Logistikgebäude.
- Vertikale PV als technische AntwortFassadenintegrierte und vertikale Bifazialmodule empfangen das tief stehende Wintersonnenlicht optimal und nutzen Schneealbedo für bis zu +25% Mehrertrag.
- Bundesförderung und Kantonsboni kombinierbarVertikale PV-Anlagen können GREIV-Integrationsbonus, kantonale Fassadenprogramme (z. B. GR: CHF 300/kWp) und den Winterstrombonus gleichzeitig beanspruchen.
Flachdach-PV produziert über 70% ihrer Jahresenergie in den Sommermonaten. Das ist kein technisches Problem — es ist eine strukturelle Herausforderung für das Stromnetz: Nachfragespitzen und Versorgungsengpässe treten im Winter auf, nicht im Sommer. Der Winterstrombonus, der seit 1. Januar 2026 in Kraft ist, setzt genau hier an: Er schafft einen finanziellen Anreiz für Anlagen, die Strom produzieren, wenn das Netz ihn tatsächlich braucht.
Was ist der Winterstrombonus?
Der Winterstrombonus ist ein neues Element der Einmalvergütung (EIV) gemäss dem Mantelerlass (Stromgesetz 2025). Er richtet sich an PV-Anlagen, die konstruktionsbedingt einen überdurchschnittlichen Anteil ihrer Jahresproduktion im Winterhalbjahr erbringen.
Eckdaten des Programms:
- Gültig für Inbetriebnahmen ab 1. Januar 2026
- Anlagen ab 100 kWp
- Produktionsschwelle: mehr als 500 kWh pro kW installierter Leistung während des Winterhalbjahres (1. Oktober bis 31. März)
- Zielgruppe: alpine Standorte, Süd-West/Ost-ausgerichtete Fassadenanlagen, Steilanlagen
- Förderbetrag: Den spezifischen Förderbetrag ermitteln Sie über den Pronovo Tarifrechner.
Der Schwellenwert von 500 kWh/kW im Winterhalbjahr entspricht einem Anteil, den herkömmliche Flachdach-Südfassaden in der Regel nicht erreichen. Hier kommt die vertikale PV ins Spiel.
Vertikale PV als technische Antwort
Warum erreichen vertikale und stark geneigte Fassadenanlagen den Winterproduktionsschwellenwert, während Flachdach-PV daran scheitert? Die Antwort liegt in der Geometrie der Sonnenbahn und in der Bifazialität moderner Module.
Optimaler Einfallswinkel im Winter. Im Dezember und Januar steht die Sonne in der Schweiz auf einem flachen Horizont — typisch 15 bis 25 Grad über dem Horizont. Für eine vertikale oder steil geneigte Fläche trifft dieses Licht nahezu senkrecht auf die Modulfläche. Eine Flachdach-Anlage (10-15 Grad) erhält dasselbe Licht in einem ungünstigen Streifwinkel.
Schneealbedo bei Bifazialmodulen. Bifaziale Module nutzen beide Seiten zur Stromerzeugung. Im Winter reflektiert Schnee auf dem Boden, der Strasse oder der Dachfläche darunter das Sonnenlicht auf die Rückseite der Module. Dieser Albedo-Effekt erbringt je nach Standort und Schneelage bis zu +25% Mehrertrag gegenüber einflächigen Modulen — ein Wert, der durch Fraunhofer ISE-Studien zu bifazialen Gewinnen in Abhängigkeit des Bodenalbedos gut belegt ist.
Kombinierte Förderlogik. Eine vertikal integrierte PV-Anlage (BIPV) qualifiziert sich gleichzeitig für den GREIV-Integrationsbonus (+400 CHF/kW) und — bei ausreichender Winterproduktion — für den Winterstrombonus. Zwei kantonale Programme ergänzen diesen Rahmen besonders stark:
- Kanton Graubünden: CHF 300/kWp für vertikale und fassadenintegrierte Anlagen — eine der grosszügigsten Kantonsregelungen der Schweiz.
- Kanton Luzern: CHF 100/m² für Anlagen mit Neigung ab 75 Grad.
Praxisbeispiel Landquart GR: Eine 23 kWp Bifazialanlage an einer 50 m langen Trennwand erbrachte 11’332 kWh Jahresproduktion und erhielt eine Gesamtförderung von CHF 10’730. Dieses Projekt zeigt: Auch kleinere Fassadenflächen können signifikante Förderbeiträge realisieren, wenn Standort, Ausrichtung und Förderlogik optimal zusammenpassen.
Für die Systemlösung, Ausführungsformen und technische Details empfehlen wir unsere Lösungsseite Vertikale PV.
Förderfähigkeit prüfen: Schritt für Schritt
Winterstrombonus-Berechtigung klären
Anlagengrösse prüfen (>= 100 kWp)
Der Winterstrombonus ist ausschliesslich für Anlagen ab 100 kWp zugänglich. Kleinere Anlagen sind nicht förderfähig, können aber über KLEIV und kantonale Programme unterstützt werden.
Winterproduktionspotenzial berechnen
Standort, Ausrichtung (Süd-West/Ost optimal), Neigungswinkel und allfällige Albedo-Flächen darunter bestimmen, ob der Schwellenwert von 500 kWh/kW im Winterhalbjahr erreichbar ist. Diese Berechnung gehört in eine Vorstudie.
Pronovo Tarifrechner konsultieren
Mit den technischen Kennzahlen der geplanten Anlage ermitteln Sie im Pronovo Tarifrechner den konkreten Förderbetrag. Dieser ist bindend für die Antragsstellung — die Registrierung im Portal muss vor Baubeginn erfolgen.
Planung mit Winterstrom-Optimierung starten
Fassadenintegration, Bifazialmodulen und Ausrichtung auf tiefen Sonnenwinkeln werden von Beginn an in die Systemplanung integriert. Nachträgliche Anpassungen an einem bereits bewilligten Projekt sind bei der EIV nicht möglich.
Für eine vollständige Übersicht aller Bundesförderprogramme — GREIV, KLEIV, HEIV und Bonusstruktur — empfehlen wir unseren Fördermittel-Guide 2026. Er deckt alle Programme ab und erklärt den vollständigen Antragsprozess.