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Winterstrombonus & Vertikale PV: So erzeugen Gebäude auch im Winter Strom

Winterstrombonus Photovoltaik Schweiz ab 2026: Anforderungen, Berechnung und wann vertikale PV den Bonus erreicht, mit Praxisbeispiel Landquart GR.

Finanzierung & Förderung Aktualisiert: Von Alexander Brendlin, Mitgründer & Geschäftsleitung

Der Winterstrombonus fördert seit dem 1. Januar 2026 PV-Anlagen ab 100 kWp, die im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März) mehr als 500 kWh pro kW produzieren. Pro kW gibt es CHF 2.50 mit oder CHF 3.50 ohne Eigenverbrauch je kWh/kW über dieser Schwelle, einmalig nach drei Wintern. Er löst den Höhenbonus ab und gilt alternativ zum Neigungswinkelbonus: An Fassaden im Mittelland bringt dieser meist mehr, an alpinen und schneereichen Standorten der Winterstrombonus.

Das Wichtigste in Kürze

5 Min. Lesezeit
  1. Winterstrombonus seit 1. Januar 2026 aktivDas neue Bundesförderprogramm gilt für PV-Anlagen, die ab 1. Januar 2026 in Betrieb genommen werden. Bestehende Anlagen werden nicht rückwirkend erfasst.
  2. Anlagengrösse ab 100 kWp VoraussetzungDer Bonus ist ausschliesslich für gewerbliche und industrielle Anlagen ab 100 kWp zugänglich, der typische Massstab für Industrie-, Gewerbe- und Logistikgebäude.
  3. Vertikale PV als technische AntwortFassadenintegrierte und vertikale Bifazialmodule empfangen das tief stehende Wintersonnenlicht optimal und nutzen Schneealbedo für bis zu +25% Mehrertrag.
  4. Bund und Kanton kombinierbarVom Bund gibt es einen Bonus, den Neigungswinkel- oder den Winterstrombonus, nicht beide. Kantonale Fassadenprogramme (z. B. GR: CHF 300/kWp) kommen dazu.

Flachdach-PV produziert über 70% ihrer Jahresenergie in den Sommermonaten. Das ist kein technisches Problem, sondern eine strukturelle Herausforderung für das Stromnetz: Nachfragespitzen und Versorgungsengpässe treten im Winter auf, nicht im Sommer. Der Winterstrombonus, der seit 1. Januar 2026 in Kraft ist, setzt genau hier an: Er schafft einen finanziellen Anreiz für Anlagen, die Strom produzieren, wenn das Netz ihn tatsächlich braucht.

Was ist der Winterstrombonus?

Der Winterstrombonus ist ein neues Element der Einmalvergütung (EIV). Eingeführt hat ihn der Bundesrat mit der Änderung der Energieförderungsverordnung vom 26. November 2025 (AS 2025 830); er löst den Höhenbonus ab, der seit 2023 galt. Er richtet sich an PV-Anlagen, die konstruktionsbedingt einen überdurchschnittlichen Anteil ihrer Jahresproduktion im Winterhalbjahr erbringen.

Eckdaten des Programms:

  • Gültig für Inbetriebnahmen ab 1. Januar 2026
  • Anlagen ab 100 kWp
  • Produktionsschwelle: mehr als 500 kWh pro kW installierter Leistung während des Winterhalbjahres (1. Oktober bis 31. März)
  • Zielgruppe: alpine Standorte, Süd-West/Ost-ausgerichtete Fassadenanlagen, Steilanlagen
  • Förderbetrag: pro kW CHF 2.50 (mit Eigenverbrauch) oder CHF 3.50 (ohne Eigenverbrauch), multipliziert mit dem durchschnittlichen Winterertrag über 500 kWh/kW in den ersten drei vollen Winterhalbjahren (EnFV, Anhang 2.1 Ziff. 2.7.3)
  • Auszahlung: einmalig nach dem dritten vollen Winterhalbjahr, sofern nach dem ersten vollen Betriebsjahr eine detaillierte Baukostenabrechnung eingereicht wurde (Art. 45 Abs. 5 und Art. 46a EnFV)
  • Nicht kumulierbar: Wer den Winterstrombonus erhält, hat keinen Anspruch auf den Neigungswinkelbonus (Art. 38 Abs. 1quater EnFV)
2026 ab
Winterstrombonus aktiv (Inbetriebnahme ab 1. Januar 2026)
>500 kWh/kW —
Winterhalbjahr-Produktion für Bonus erforderlich
+25 %
Mehrertrag bifazialer Module durch Schneealbedo (Winter)

Rechenbeispiel für 100 kW. Liefert eine Anlage mit Eigenverbrauch 550 kWh/kW im Winterhalbjahr, beträgt der Bonus CHF 12’500, ohne Eigenverbrauch CHF 17’500. Bei 600 kWh/kW sind es CHF 25’000 beziehungsweise CHF 35’000, bei 700 kWh/kW CHF 50’000 beziehungsweise CHF 70’000. Der Neigungswinkelbonus brächte derselben Anlage CHF 40’000 bei integrierter und CHF 20’000 bei angebauter Montage. Mit Eigenverbrauch lohnt sich der Winterstrombonus deshalb erst ab rund 660 kWh/kW (integriert) beziehungsweise 580 kWh/kW (angebaut), ohne Eigenverbrauch ab rund 614 und 557 kWh/kW.

Der Schwellenwert von 500 kWh/kW im Winterhalbjahr entspricht einem Anteil, den herkömmliche Flachdach-Südfassaden in der Regel nicht erreichen. Hier kommt die vertikale PV ins Spiel.

Vertikale PV als technische Antwort

Warum erreichen vertikale und stark geneigte Fassadenanlagen den Winterproduktionsschwellenwert, während Flachdach-PV daran scheitert? Die Antwort liegt in der Geometrie der Sonnenbahn und in der Bifazialität moderner Module.

Optimaler Einfallswinkel im Winter. Im Dezember und Januar steht die Sonne in der Schweiz auf einem flachen Horizont, typisch 15 bis 25 Grad über dem Horizont. Für eine vertikale oder steil geneigte Fläche trifft dieses Licht nahezu senkrecht auf die Modulfläche. Eine Flachdach-Anlage (10-15 Grad) erhält dasselbe Licht in einem ungünstigen Streifwinkel.

Schneealbedo bei Bifazialmodulen. Bifaziale Module nutzen beide Seiten zur Stromerzeugung. Im Winter reflektiert Schnee auf dem Boden, der Strasse oder der Dachfläche darunter das Sonnenlicht auf die Rückseite der Module. Dieser Albedo-Effekt erbringt je nach Standort und Schneelage bis zu +25% Mehrertrag gegenüber einflächigen Modulen, ein Wert, der durch Fraunhofer ISE-Studien zu bifazialen Gewinnen in Abhängigkeit des Bodenalbedos gut belegt ist.

Kombinierte Förderlogik. Vom Bund erhält eine vertikal integrierte PV-Anlage (BIPV) entweder den Neigungswinkelbonus für integrierte Anlagen (+CHF 400/kW) oder, bei ausreichender Winterproduktion, den Winterstrombonus, nicht beide. Der Winterstrombonus wird erst nach drei vollen Winterhalbjahren festgelegt; dann erhält der Betreiber den höheren der beiden Boni. An Fassaden im Mittelland mit Eigenverbrauch ist das meist der Neigungswinkelbonus, an alpinen und schneereichen Standorten eher der Winterstrombonus. Wir rechnen beide Varianten, und die Anmeldung für den Winterstrombonus ist ohne Risiko: Verfehlt die Anlage die Schwelle oder verzichtet der Betreiber innert eines Monats nach dem Bescheid, erhält er den Neigungswinkelbonus (Art. 38 Abs. 1quinquies EnFV). Zwei kantonale Programme ergänzen diesen Rahmen besonders stark:

  • Kanton Graubünden: CHF 300/kWp für vertikale und fassadenintegrierte Anlagen, eine der grosszügigsten Kantonsregelungen der Schweiz.
  • Kanton Luzern: CHF 100/m² für Anlagen mit Neigung ab 75 Grad.

Praxisbeispiel Landquart GR: Eine 23 kWp Bifazialanlage an einer 50 m langen Trennwand erbrachte 11’332 kWh Jahresproduktion und erhielt eine Gesamtförderung von CHF 10’730. Dieses Projekt zeigt: Auch kleinere Fassadenflächen können signifikante Förderbeiträge realisieren, wenn Standort, Ausrichtung und Förderlogik optimal zusammenpassen.

Für die Systemlösung, Ausführungsformen und technische Details empfehlen wir unsere Lösungsseite Vertikale PV.

Förderfähigkeit prüfen: Schritt für Schritt

Winterstrombonus-Berechtigung klären

Anlagengrösse prüfen (>= 100 kWp)

Der Winterstrombonus ist ausschliesslich für Anlagen ab 100 kWp zugänglich. Kleinere Anlagen sind nicht förderfähig, können aber über KLEIV und kantonale Programme unterstützt werden.

Winterproduktionspotenzial berechnen

Standort, Ausrichtung (Süd-West/Ost optimal), Neigungswinkel und allfällige Albedo-Flächen darunter bestimmen, ob der Schwellenwert von 500 kWh/kW im Winterhalbjahr erreichbar ist. Diese Berechnung gehört in eine Vorstudie.

Beide Bonusvarianten rechnen

Mit den technischen Kennzahlen der geplanten Anlage rechnen Sie Neigungswinkel- und Winterstrombonus gegeneinander, die Grundvergütung liefert der Pronovo Tarifrechner. Den Winterstrombonus beantragen Sie im Gesuch um Einmalvergütung, zusammen mit einer Ertragssimulation.

Planung mit Winterstrom-Optimierung starten

Änderungen an Leistung oder Kategorie sind Pronovo zu melden. Der Winterstrombonus setzt eine Ertragssimulation im Gesuch voraus und lässt sich nicht nachträglich beantragen. Deshalb gehört die Winteroptimierung in die erste Planung.

Für eine vollständige Übersicht aller Bundesförderprogramme (GREIV, KLEIV, HEIV und Bonusstruktur) empfehlen wir unseren Fördermittel-Guide 2026. Er deckt alle Programme ab und erklärt den vollständigen Antragsprozess.