Die GREIV (Grosse Einmalvergütung) ist die Bundesförderung für Photovoltaikanlagen ab 100 kWp bis 50 MWp, ausbezahlt über Pronovo. Der Antrag folgt einer festen Reihenfolge: Projekt vor Baubeginn im Pronovo-Portal registrieren, Anlage bauen und in Betrieb nehmen, Abschlussdokumentation einreichen, Prüfung abwarten. Wer zuerst baut und dann registriert, verliert den Förderanspruch vollständig.
Das Wichtigste in Kürze
6 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
6 Min. Lesezeit- Registrieren vor BaubeginnDie Anmeldung im Pronovo-Portal muss zwingend vor Baubeginn erfolgen. Wer zuerst baut, verliert den Förderanspruch.
- Individuell berechnete SätzeGREIV-Sätze richten sich nach Anlagentyp, Leistung und Inbetriebnahmedatum. Verbindliche Werte liefert der Pronovo-Tarifrechner.
- Boni bis CHF 400/kWSeit 2025: CHF 400/kW für integrierte Anlagen, CHF 200/kW für angebaute, CHF 250/kW für Parkplatzüberdachungen.
- 12-24 Monate bis zur AuszahlungBei grossen Anlagen dauert die Prüfung nach Einreichung der Abschlussdokumentation bis zu zwei Jahre. Das gehört in die Liquiditätsplanung.
Die Registrierung im Pronovo-Portal ist der eine Schritt, den kein Betrieb auslassen darf. Alles andere im GREIV-Prozess lässt sich nachholen oder korrigieren, eine verpasste Anmeldung vor Baubeginn nicht. Dieser Leitfaden führt durch den Ablauf, nennt die Fristen und zeigt, wo in der Praxis Geld liegen bleibt.
Wer hat Anspruch auf die GREIV?
Die GREIV gilt für neue Photovoltaikanlagen ab 100 kWp bis 50 MWp und ist damit die massgebliche Förderkategorie für Industrie- und Gewerbeanlagen. Kleinere Anlagen fallen unter die KLEIV, Volleinspeiser von 2 bis 150 kWp unter die HEIV; grössere Volleinspeiser nutzen die GREIV oder die Gleitende Marktprämie. Alle Kategorien gehören zur Einmalvergütung des Bundes.
Anders als beim früheren Einspeisevergütungssystem gibt es keine Warteliste. Die Budget-Auslastung lässt sich im Pronovo-Cockpit “EIV und GMP PV” öffentlich verfolgen. Die Förderung ist mit Eigenverbrauch ebenso kompatibel wie mit Teileinspeisung, was sie für Betriebe mit hohem Strombedarf attraktiv macht.
Für Volleinspeiser ab 150 kWp existiert mit der Gleitenden Marktprämie (GMP) eine Alternative: eine per Auktion vergebene Prämie pro Kilowattstunde über 20 Jahre, mit CHF 300 Teilnahmegebühr. Für Industriebetriebe, die ihren Solarstrom selbst nutzen wollen, ist sie in der Regel nicht relevant.
Wie läuft der GREIV-Antrag konkret ab?
Vier Schritte, eine kritische Reihenfolge.
Vom Projekt zur Auszahlung
Projekt registrieren, vor Baubeginn
Anmeldung im Pronovo-Portal (mein.pronovo.ch) mit den Eckdaten der geplanten Anlage. Erst nach der Registrierung darf gebaut werden.
- Eine Förderzusage ist zum Baustart nicht nötig, die Registrierung genügt
- Die Fördersätze richten sich nach dem Inbetriebnahmedatum
Anlage bauen und in Betrieb nehmen
Planung, Installation und Netzanschluss laufen unabhängig vom Förderverfahren. Das Inbetriebnahmedatum fixiert die anwendbaren Sätze und Boni.
Abschlussdokumentation einreichen
Nach der Inbetriebnahme gehen die beglaubigten Anlagedaten an Pronovo. Vollständigkeit entscheidet hier über die Prüfdauer.
- Anlagedaten müssen mit der Registrierung konsistent sein
Prüfung abwarten, Auszahlung erhalten
Pronovo prüft die Dokumentation. Bei grossen Anlagen dauert das 12 bis 24 Monate, erst danach fliesst die Einmalvergütung.
Der häufigste und teuerste Fehler passiert vor Schritt 1. Ein Betrieb beauftragt die Installation, das Gerüst steht, und erst dann denkt jemand an die Förderung. Zu spät: Die Anmeldung nach Baubeginn heilt nichts, der Anspruch ist verwirkt, und bei einer Anlage ab 100 kWp geht es dabei um erhebliche Beträge, die sich mit einem einzigen Portal-Login vor der Auftragsvergabe hätten sichern lassen.
Mit welchen Beträgen können Sie rechnen?
Die GREIV-Grundsätze werden individuell berechnet, abhängig von Anlagentyp, Leistung und Inbetriebnahmedatum. Verbindliche Zahlen für ein konkretes Projekt liefert ausschliesslich der Pronovo-Tarifrechner; die Sätze werden periodisch angepasst.
Planbar sind dagegen die Boni, die seit dem 1. Januar 2025 gelten: CHF 400/kW für integrierte Anlagenteile, CHF 200/kW für angebaute und freistehende Anlagen sowie CHF 250/kW für Parkplatzüberdachungen ab 100 kWp. Seit 2026 honoriert zusätzlich der Winterstrombonus Anlagen, die im Winterhalbjahr mehr als 500 kWh pro Kilowatt produzieren.
In der Gesamtrechnung bleibt die Förderung ein Baustein unter mehreren: Typische Industrieanlagen von Ampere Dynamic amortisieren sich in 4 bis 6 Jahren, getragen vor allem vom Eigenverbrauch. Die GREIV gehört in diese Rechnung, ersetzt sie aber nicht. Wie die Vollkosten aussehen, zeigt die Auswertung Die wahren Kosten einer Industrie-Solaranlage.
Was bedeutet die Prüfdauer für Ihre Finanzplanung?
Die Anlage produziert längst. Das Geld kommt später.
Zwischen Einreichung der Abschlussdokumentation und der Auszahlung liegen mehrere Monate, bei grossen Anlagen 12 bis 24 Monate. Die Stromkostenersparnis wirkt ab dem ersten Tag, die Fördersumme selbst ist in dieser Zeit gebundenes Kapital. Für die Liquiditätsplanung heisst das: Die GREIV gehört nicht in die Baufinanzierung, sondern in die Mittelfristplanung. Wer die Auszahlung im Jahr der Inbetriebnahme budgetiert, plant an der Realität vorbei. Finanzierungsmodelle, die diese Lücke überbrücken, vergleicht der Leitfaden Contracting vs. Kauf vs. Leasing.
In welcher Grössenordnung solche Anträge laufen, zeigen Referenzprojekte wie Balteschwiler AG mit 3’092 kWp. Das Förder-Handling, von der Registrierung über die Fristenkontrolle bis zur Abschlussdokumentation, übernimmt Ampere Dynamic als Teil der Leistung Förderungen & Markt, damit keine Frist unbemerkt verstreicht.