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GREIV beantragen: Der Antragsprozess für Anlagen ab 100 kWp

GREIV Schritt für Schritt beantragen: Gesuch vor oder nach dem Bau, Fördersätze und Boni, Abschlussdokumentation und die Prüfdauer bis zur Auszahlung.

Finanzierung & Förderung Aktualisiert: Von Alexander Brendlin, Mitgründer & Geschäftsleitung 6 Min. Lesezeit

Die GREIV (Grosse Einmalvergütung) ist die Bundesförderung für Photovoltaikanlagen ab 100 kWp bis 50 MWp, ausbezahlt über Pronovo. Das GREIV-Gesuch geht vor oder nach dem Bau. Wer früh einreicht, sichert sich den Platz auf der Warteliste und die Zusicherung vor dem Bau; die Anlage muss dann innert 12 Monaten in Betrieb sein. Danach folgen Abschlussdokumentation und Prüfung bis zur Auszahlung.

Das Wichtigste in Kürze

6 Min. Lesezeit
  1. Gesuch vor oder nach dem BauDas GREIV-Gesuch geht vor oder nach dem Bau. Wer früh einreicht, sichert sich den Platz auf der Warteliste und die Zusicherung vor dem Bau.
  2. Individuell berechnete SätzeGREIV-Sätze richten sich nach Anlagentyp, Leistung und Inbetriebnahmedatum. Verbindliche Werte liefert der Pronovo-Tarifrechner.
  3. Boni mit klaren BedingungenSeit 2025: ab 75 Grad Neigung CHF 400/kW integriert oder CHF 200/kW angebaut, nie beides; CHF 250/kW über bisher unüberdachten Parkplätzen ab 100 kWp.
  4. Auszahlung erst Monate nach AbschlussBei grossen Anlagen dauert die Prüfung nach Einreichung der Abschlussdokumentation mehrere Monate. Das gehört in die Liquiditätsplanung.

Das GREIV-Gesuch ist an keinen Baustart gebunden. Ein Gesuch nach dem Bau kostet den Anspruch nicht, ein frühes Gesuch bringt aber die Zusicherung und damit Planungssicherheit, bevor die Aufträge vergeben sind. Dieser Leitfaden führt durch den Ablauf, nennt die Fristen und zeigt, wo in der Praxis Geld liegen bleibt.

Wer hat Anspruch auf die GREIV?

Die GREIV gilt für neue Photovoltaikanlagen ab 100 kWp bis 50 MWp und ist damit die massgebliche Förderkategorie für Industrie- und Gewerbeanlagen. Kleinere Anlagen fallen unter die KLEIV, Volleinspeiser von 2 bis 150 kWp unter die HEIV; grössere Volleinspeiser nutzen die GREIV oder die Gleitende Marktprämie. Alle Kategorien gehören zur Einmalvergütung des Bundes.

Reichen die Mittel nicht für alle Gesuche, kommen die Projekte nach Einreichedatum auf eine Warteliste, getrennt für kleine und grosse Anlagen (Art. 39 und 40 EnFV). Die Budget-Auslastung lässt sich im Pronovo-Cockpit “EIV und GMP PV” öffentlich verfolgen. Die Förderung ist mit Eigenverbrauch ebenso kompatibel wie mit Teileinspeisung, was sie für Betriebe mit hohem Strombedarf attraktiv macht.

Für Volleinspeiser ab 150 kWp existiert mit der Gleitenden Marktprämie (GMP) eine Alternative: eine per Auktion vergebene Prämie pro Kilowattstunde über 20 Jahre, mit CHF 300 Teilnahmegebühr. Für Industriebetriebe, die ihren Solarstrom selbst nutzen wollen, ist sie in der Regel nicht relevant.

Wie läuft der GREIV-Antrag konkret ab?

Vier Schritte. Den Zeitpunkt des ersten wählen Sie selbst.

Vom Projekt zur Auszahlung

Gesuch einreichen, möglichst vor dem Bau

Gesuch im Pronovo-Portal (mein.pronovo.ch) mit den Eckdaten der geplanten Anlage. Sind die Voraussetzungen voraussichtlich erfüllt und reichen die Mittel, sichert Pronovo die Einmalvergütung dem Grundsatz nach zu.

  • Nach der Zusicherung muss die Anlage innert 12 Monaten in Betrieb sein
  • Ein Gesuch nach dem Bau ist möglich, Pronovo entscheidet dann direkt nach der Inbetriebnahmemeldung

Anlage bauen und in Betrieb nehmen

Planung, Installation und Netzanschluss laufen unabhängig vom Förderverfahren. Das Inbetriebnahmedatum fixiert die anwendbaren Sätze und Boni.

Abschlussdokumentation einreichen

Nach der Inbetriebnahme gehen die beglaubigten Anlagedaten an Pronovo. Vollständigkeit entscheidet hier über die Prüfdauer.

  • Ändern sich Leistung oder Kategorie nach dem Gesuch, ist das Pronovo umgehend zu melden

Prüfung abwarten, Auszahlung erhalten

Pronovo prüft die Dokumentation. Bei grossen Anlagen dauert das mehrere Monate, erst danach fliesst die Einmalvergütung.

Ein Gesuch nach Baubeginn kostet den Anspruch nicht. Die Pronovo-Richtlinie hält ausdrücklich fest, dass ein GREIV-Gesuch auch nach der Realisierung gestellt werden kann; das Verfahren läuft dann wie bei kleinen Anlagen über die Inbetriebnahmemeldung (Pronovo, Richtlinie EnFV Photovoltaik, Version 4.1, Kapitel 3.2). Was ein spätes Gesuch kostet, ist Planungssicherheit: Wer ohne Zusicherung baut, erfährt erst nach der Inbetriebnahme, ob die Mittel für das Projekt reichen oder ob es auf die Warteliste kommt.

Mit welchen Beträgen können Sie rechnen?

Die GREIV-Grundsätze werden individuell berechnet, abhängig von Anlagentyp, Leistung und Inbetriebnahmedatum. Verbindliche Zahlen für ein konkretes Projekt liefert ausschliesslich der Pronovo-Tarifrechner; die Sätze werden periodisch angepasst.

Planbar sind dagegen die Boni, die seit dem 1. Januar 2025 gelten. Der Neigungswinkelbonus gilt nur für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung: CHF 400/kW, wenn sie integriert, oder CHF 200/kW, wenn sie angebaut oder freistehend sind, nie beides für denselben Anlagenteil. Ein flach aufgeständertes Dach erhält ihn nicht. Der Parkflächenbonus von CHF 250/kW gilt für Anlagen ab 100 kWp über einem dauerhaften, bisher unüberdachten Parkplatzareal. Seit 2026 honoriert der Winterstrombonus Anlagen, die im Winterhalbjahr mehr als 500 kWh pro Kilowatt produzieren, allerdings anstelle des Neigungswinkelbonus für integrierte, angebaute und freistehende Anlagen, nicht zusätzlich.

In der Gesamtrechnung bleibt die Förderung ein Baustein unter mehreren: Typische Industrieanlagen von Ampere Dynamic amortisieren sich in 4 bis 6 Jahren, getragen vor allem vom Eigenverbrauch. Die GREIV gehört in diese Rechnung, ersetzt sie aber nicht. Wie die Vollkosten aussehen, zeigt die Auswertung Die wahren Kosten einer Industrie-Solaranlage.

Was bedeutet die Prüfdauer für Ihre Finanzplanung?

Die Anlage produziert längst. Das Geld kommt später.

Zwischen Einreichung der Abschlussdokumentation und der Auszahlung liegen bei grossen Anlagen mehrere Monate. Die Stromkostenersparnis wirkt ab dem ersten Tag, die Fördersumme selbst ist in dieser Zeit gebundenes Kapital. Für die Liquiditätsplanung heisst das: Die GREIV gehört nicht in die Baufinanzierung, sondern in die Mittelfristplanung. Wer die Auszahlung im Jahr der Inbetriebnahme budgetiert, plant an der Realität vorbei. Finanzierungsmodelle, die diese Lücke überbrücken, vergleicht der Leitfaden Contracting vs. Kauf vs. Leasing.

In welcher Grössenordnung solche Anträge laufen, zeigen Referenzprojekte wie Balteschwiler AG mit 3’091 kWp. Das Förder-Handling, vom Gesuch über die Fristenkontrolle bis zur Abschlussdokumentation, übernimmt Ampere Dynamic als Teil der Leistung Förderungen & Markt, damit keine Frist unbemerkt verstreicht.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf die GREIV?

Neue Photovoltaikanlagen ab 100 kWp bis 50 MWp; kleinere Anlagen fallen unter die KLEIV. Reichen die Mittel nicht für alle Gesuche, kommen die Projekte nach Einreichedatum auf eine Warteliste. Die Förderung ist mit Eigenverbrauch und Teileinspeisung kompatibel.

Wie läuft der GREIV-Antrag ab?

In vier Schritten über das Pronovo-Portal: Gesuch einreichen, Anlage bauen und in Betrieb nehmen, Abschlussdokumentation einreichen, Prüfung abwarten. Wer das Gesuch vor dem Bau stellt, erhält die Zusicherung und muss die Anlage innert 12 Monaten in Betrieb nehmen. Ein Gesuch nach dem Bau ist ebenfalls möglich.

Verfällt die GREIV, wenn der Bau schon begonnen hat?

Nein. Die Pronovo-Richtlinie zur Energieförderungsverordnung hält fest, dass ein GREIV-Gesuch auch nach der Realisierung gestellt werden kann. Das Einreichedatum bestimmt aber die Reihenfolge und, wenn die Mittel knapp werden, den Platz auf der Warteliste. Wer früh einreicht, baut mit Zusicherung statt auf Risiko.

Mit welchen GREIV-Beträgen können Sie rechnen?

Die Grundsätze berechnet der Pronovo-Tarifrechner individuell nach Anlagentyp, Leistung und Inbetriebnahmedatum. Planbar sind die seit 2025 geltenden Boni: für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung CHF 400/kW, wenn integriert, oder CHF 200/kW, wenn angebaut, sowie CHF 250/kW für Anlagen ab 100 kWp über bisher unüberdachten Parkplätzen.

Wann wird die GREIV ausbezahlt?

Nach Einreichung der Abschlussdokumentation prüft Pronovo; bei grossen Anlagen dauert das mehrere Monate. Die Fördersumme gehört deshalb in die Mittelfristplanung, nicht in die Baufinanzierung.