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Glossar

Winterstrombonus

Der Winterstrombonus ist eine Zusatzförderung zur Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen ab 100 kWp, die ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb gehen und im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März) mehr als 500 kWh pro installiertem Kilowatt produzieren. Der Bonus fördert gezielt winterstarke Anlagen: alpine Standorte, steil geneigte Module und Fassadenanlagen mit Süd-West- oder Süd-Ost-Ausrichtung.

Hintergrund ist die Winterstromlücke: Die Schweiz importiert im Winterhalbjahr Strom, während klassische Flachdachanlagen ihren Ertrag überwiegend im Sommer liefern. Der Bonus verschiebt den Anreiz hin zu Anlagen, die genau dann produzieren, wenn Strom knapp und teuer ist.

Die Schwelle von 500 kWh pro kW im Winterhalbjahr erreichen vor allem vertikale und steil geneigte Installationen: Fassaden, Zäune und alpine Lagen mit Schneereflexion. Für Gewerbebauten sind bifaziale vertikale Module an Südfassaden der praktikabelste Weg.

Technologie, Anforderungen und ein Praxisbeispiel aus Landquart GR: Winterstrombonus & Vertikale PV. Die übrige Förderlandschaft deckt der Fördermittel-Guide 2026 ab.