Glossar
Einmalvergütung
Auch bekannt als: EIV, KLEIV, GREIV, HEIV
Die Einmalvergütung (EIV) ist die zentrale Bundesförderung für Photovoltaikanlagen in der Schweiz, ausbezahlt als einmaliger Investitionsbeitrag bei Inbetriebnahme durch die Vollzugsstelle Pronovo. Sie gliedert sich in KLEIV für Anlagen unter 100 kWp, GREIV für Anlagen ab 100 kWp bis 50 MWp und HEIV für Volleinspeiser von 2 bis 150 kWp. Seit 2025 gelten zusätzliche Boni, etwa für steile Anlagenteile ab 75 Grad Neigung und für neue Parkplatzüberdachungen.
Für Industrie- und Gewerbeanlagen ab 100 kWp ist die GREIV die massgebliche Kategorie. Die Sätze werden individuell nach Anlagentyp, Leistung und Inbetriebnahmedatum berechnet; verbindliche Werte liefert der Pronovo-Tarifrechner.
Seit dem 1. Januar 2025 erhöhen zwei Boni die Vergütung. Der Neigungswinkelbonus gilt nur für Anlagenteile ab 75 Grad Neigung: CHF 400/kW, wenn sie integriert, oder CHF 200/kW, wenn sie angebaut oder freistehend sind, nie beides für denselben Anlagenteil. Der Parkflächenbonus von CHF 250/kW gilt für Anlagen ab 100 kWp über einem dauerhaften, bisher unüberdachten Parkplatzareal. Seit 2026 gibt es für winterstarke Anlagen den Winterstrombonus, der den Neigungswinkelbonus für integrierte, angebaute und freistehende Anlagen ersetzt: Eine Anlage erhält den einen oder den anderen, nicht beide.
Rechtsgrundlage sind das revidierte Energiegesetz und die Energieförderungsverordnung, in Kraft seit dem 1. Januar 2025 im Rahmen des Stromgesetzes. Den Ablauf von der Registrierung bis zur Auszahlung beschreibt der Leitfaden GREIV beantragen; alle Programme und Fristen bündelt der Fördermittel-Guide 2026.