Glossar
Einmalvergütung
Auch bekannt als: EIV, KLEIV, GREIV, HEIV
Die Einmalvergütung (EIV) ist die zentrale Bundesförderung für Photovoltaikanlagen in der Schweiz, ausbezahlt als einmaliger Investitionsbeitrag bei Inbetriebnahme durch die Vollzugsstelle Pronovo. Sie gliedert sich in KLEIV für Anlagen unter 100 kWp, GREIV für Anlagen ab 100 kWp bis 50 MWp und HEIV für Volleinspeiser von 2 bis 150 kWp. Seit 2025 gelten zusätzliche Boni, etwa für integrierte Anlagen und Parkplatzüberdachungen.
Für Industrie- und Gewerbeanlagen ab 100 kWp ist die GREIV die massgebliche Kategorie. Die Sätze werden individuell nach Anlagentyp, Leistung und Inbetriebnahmedatum berechnet; verbindliche Werte liefert der Pronovo-Tarifrechner.
Seit dem 1. Januar 2025 erhöhen Boni die Vergütung: CHF 400/kW für integrierte Anlagenteile, CHF 200/kW für angebaute und freistehende Anlagen sowie CHF 250/kW für Parkplatzüberdachungen ab 100 kWp. Seit 2026 kommt der Winterstrombonus für winterstarke Anlagen hinzu.
Rechtsgrundlage sind das revidierte Energiegesetz und die Energieförderungsverordnung, in Kraft seit dem 1. Januar 2025 im Rahmen des Stromgesetzes. Den Ablauf von der Registrierung bis zur Auszahlung beschreibt der Leitfaden GREIV beantragen; alle Programme und Fristen bündelt der Fördermittel-Guide 2026.