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Virtueller ZEV (vZEV): Alles zur neuen Eigenverbrauchsgemeinschaft

Der virtuelle ZEV seit 2025: Wie Betriebe Solarstrom über mehrere Liegenschaften teilen, Voraussetzungen, Gründungsschritte und Wirtschaftlichkeit erklärt.

Autoconsommation & CEL

Das Wichtigste in Kürze

7 Min. Lesezeit
  1. Der virtuelle ZEV (vZEV) ist seit dem 1. Januar 2025 möglich (Mantelerlass, EnG Art. 16ff.) — Solarstrom kann nun über mehrere Netzanschlüsse hinweg geteilt werden.
  2. Kein physischer Zusammenschluss nötig: vZEV-Teilnehmer müssen nicht am selben Gebäude oder Grundstück sein — nur im selben lokalen Verteilnetz.
  3. ZEV-Interner Preis zwischen 15 und 22 Rp./kWh: günstiger als Netzstrom (20-30 Rp./kWh), teurer als Einspeisung (5-12 Rp./kWh).
  4. Intelligente Messsysteme (Smart Meter) sind bei allen Teilnehmern Pflicht — das ist die technische Voraussetzung für die Verbrauchserfassung.

Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) verändert die Solarökonomie für Gewerbebetriebe grundlegend. Seit dem 1. Januar 2025 können Unternehmen Solarstrom über mehrere Liegenschaften und Netzanschlüsse hinweg teilen — ohne physische Verbindung zwischen den Gebäuden. Was früher nur innerhalb eines einzigen Gebäudes oder hinter einem einzigen Netzanschluss möglich war, gilt jetzt für ganze Firmenareale, Gewerbegebiete oder Nachbarschaftsliegenschaften. Der wirtschaftliche Effekt: Eingespeister Überschuss eines Unternehmens wird zum Eigenverbrauch des nächsten — zu 15-22 Rp./kWh statt 5-12 Rp./kWh Einspeisevergütung.

Was ist der Unterschied zwischen ZEV, vZEV und LEG?

Das Schweizer Energierecht kennt seit 2025 drei aufeinanderfolgende Modelle der gemeinsamen Stromnutzung. Sie unterscheiden sich in geografischer Reichweite, technischen Voraussetzungen und Abrechnungsmodell.

ZEV, vZEV und LEG im Vergleich

Merkmal ZEV vZEV LEG
Eingeführt seit 2018 1.1.2025 1.1.2026
Geografische Reichweite Selbes Gebäude / Grundstück Lokales Verteilnetz (verschiedene Grundstücke) Gemeinde / Quartier
Netzanschluss Einzelner Netzanschluss Mehrere Netzanschlüsse erlaubt Öffentliches Netz (Quartiersebene)
Smart Meter Pflicht
Abrechnungsmodell Interne Zuteilung Interne Zuteilung über Netzbetreiber Handelsmodell, reduzierter Netznutzungstarif

Für Gewerbebetriebe mit mehreren Gebäuden auf verschiedenen Parzellen ist der vZEV das praktisch relevanteste Modell: Er erlaubt die Ausdehnung einer bestehenden ZEV-Struktur auf benachbarte Liegenschaften oder den Einbezug von Mietparteien in anderen Gebäuden des selben Unternehmens. Die LEG geht geografisch weiter, ist aber an ein Handelsmodell geknüpft und erfordert eine aufwändigere Infrastruktur.

Wer kann einem vZEV beitreten?

Die Teilnahme am virtuellen ZEV ist an drei klar definierte Voraussetzungen geknüpft.

Erstens müssen alle Teilnehmer im selben lokalen Verteilnetz des Netzbetreibers angeschlossen sein. Die genaue geografische Grenze wird vom zuständigen Netzbetreiber (DNO) definiert — typischerweise entspricht sie dem Niederspannungsnetz eines bestimmten Stadtteils oder Gewerbequartiers.

Zweitens müssen an allen Messpunkten intelligente Messsysteme (Smart Meter) installiert sein. Diese sind Voraussetzung für die viertelstündliche Verbrauchsmessung und die nachträgliche Zuteilung des gemeinsam erzeugten Stroms. In vielen Gemeinden ist der Rollout der Smart Meter noch im Gange — der Netzbetreiber informiert über den Status.

Drittens müssen die Teilnehmer einen Vertrag über den internen ZEV-Preis abschliessen. Dieser Preis muss sich innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Rahmens bewegen: unterhalb des lokalen Netzstromtarifs, aber oberhalb des Einspeisevergütungssatzes.

5-12 Rp./kWh
Einspeisevergütung (KEV-Referenzpreis, BFE)
15-22 Rp./kWh
ZEV-Interner Preis (gesetzl. Rahmen: zwischen Einspeisung und Netzstrom)
20-30 Rp./kWh
Netzstrompreis für Gewerbekunden (ElCom 2025)

Für eine Liegenschaft, die bisher ihren Überschuss zu 8 Rp./kWh einspeist und diesen Strom über einen vZEV zu 18 Rp./kWh an den Nachbarbetrieb abgibt, ergibt sich eine Differenz von 10 Rp./kWh — multipliziert über tausende von Kilowattstunden pro Jahr eine substanzielle Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.

So gründen Sie einen vZEV: Schritt für Schritt

vZEV-Gründung: der strukturierte Weg

Teilnehmer identifizieren und Eignung prüfen

Stellen Sie fest, welche Liegenschaften und Messpunkte im selben lokalen Verteilnetz liegen. Der Netzbetreiber gibt Auskunft über die geografische Grenze und prüft, ob Smart Meter bereits installiert sind.

vZEV beim Netzbetreiber anmelden

Der vZEV-Betreiber (typischerweise der Eigentümer der Solaranlage) meldet den Zusammenschluss beim lokalen Netzbetreiber an. Dieser koordiniert die Messpunkterfassung und Abrechnungsinfrastruktur.

Smart Meter an allen Messpunkten installieren

Falls noch nicht vorhanden, werden Smart Meter bei allen Teilnehmern installiert. Die Installation erfolgt in der Regel durch den Netzbetreiber oder einen zertifizierten Messdienstleister. Die Kosten variieren je nach Netzbetreiber.

Internen ZEV-Preis und Zuteilungsregeln festlegen

Die Teilnehmer einigen sich auf einen internen Preis (innerhalb des gesetzlichen Rahmens) und auf die Zuteilungslogik: proportional nach Verbrauch, nach festem Anteil oder nach einem anderen vereinbarten Schlüssel.

Abrechnungsinfrastruktur einrichten

Ein EMS oder ein spezialisierter Messdienstleister erfasst die viertelstündlichen Verbrauchsdaten und erstellt die monatlichen ZEV-Abrechnungen für alle Teilnehmer. Netzbetreiber bieten in einigen Regionen bereits standardisierte vZEV-Abrechnungsservices an.

Gemeinsamen Eigenverbrauch starten

Ab Inbetriebnahme weist der Netzbetreiber den gemeinsam erzeugten Solarstrom automatisch den vZEV-Teilnehmern zu. Überschüsse, die nicht intern zugeteilt werden können, werden weiterhin ins Netz eingespeist und vergütet.

Wirtschaftlichkeit: vom Einspeiser zum Eigenverbraucher

Die wirtschaftliche Logik des vZEV ist einfach: Jede Kilowattstunde, die statt ins Netz eingespeist zu werden intern zugeteilt wird, erzielt einen 2-4-mal höheren Erlös. Bei einer Einspeisevergütung von 5-12 Rp./kWh und einem internen ZEV-Preis von 15-22 Rp./kWh ergibt sich pro kWh eine Differenz von rund 8-12 Rp.

Das Referenzprojekt BACHMANN GROUP (/de/references/bachmann-forming/) zeigt, was möglich ist: 2’195 kWp Solarleistung, 96% Eigenverbrauchsquote bei 24/7-Produktion. Dieser Wert wurde ohne vZEV durch das ideale Lastprofil eines Produktionsbetriebs mit kontinuierlichem Nachtbetrieb erreicht. Für Betriebe mit weniger günstigen Lastprofilen oder mehreren Gebäuden kann der vZEV die Eigenverbrauchsquote auf 70-90% steigern.

Die wirtschaftliche Konsequenz für die Amortisation: Ohne Eigenverbrauchsoptimierung rechnen sich Solaranlagen in 7-9 Jahren. Mit ZEV und Eigenverbrauchsoptimierung sinkt die Amortisationsdauer typischerweise auf 4-6 Jahre (Ampere Dynamic Schätzung, basierend auf internen Projektdaten). Der vZEV ist damit kein optionales Add-on, sondern ein zentraler Hebel für die Wirtschaftlichkeit.

Für die nächste Ebene der Optimierung — Batteriespeicher, Lastverschiebung und Energiemanagementsystem — empfehlen wir den Artikel Eigenverbrauch von 30% auf 90%. Eine Übersicht aller Speicherlösungen finden Sie auf der Seite Gewerbespeicher Schweiz.