Glossar
LEG
Auch bekannt als: Lokale Elektrizitätsgemeinschaft
Eine LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft) ermöglicht seit dem 1. Januar 2026 den Handel von lokal produziertem Strom über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde. Für den LEG-Strom zahlen Teilnehmer ein um 40 Prozent reduziertes Netznutzungsentgelt, um 20 Prozent, wenn der Strom über eine Spannungstransformation fliesst. Anders als beim ZEV oder vZEV dürfen die Teilnehmer unterschiedliche Netzanschlusspunkte im selben Netzgebiet nutzen; Smart Meter sind Pflicht.
Die LEG ist die dritte Stufe der Schweizer Eigenverbrauchsmodelle: Der ZEV teilt Strom hinter einem Anschlusspunkt, der vZEV verbindet mehrere Grundstücke hinter derselben Anschlussleitung rechnerisch über die Zähler des Netzbetreibers, die LEG öffnet den lokalen Stromhandel für ganze Nachbarschaften über das öffentliche Netz.
Für Produzenten mit grossen Dachanlagen entsteht damit ein zusätzlicher Absatzkanal: Überschussstrom, der bisher zum tiefen Einspeisetarif ins Netz floss, kann innerhalb der Gemeinschaft zu besseren Konditionen verkauft werden.
Voraussetzungen: Alle Teilnehmer liegen im selben Netzgebiet, auf derselben Netzebene und innerhalb einer Gemeinde. Die Erzeugungsleistung der Gemeinschaft beträgt mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller teilnehmenden Endverbraucher. Zulässig sind Netzebenen bis 36 kV, in der Praxis Netzebene 5 und 7. Der Abschlag gilt nur auf den Netznutzungstarif. Systemdienstleistungen, Stromreserve, Netzzuschlag und Abgaben werden voll verrechnet.
Die Rechtsgrundlagen stehen in Art. 17d und 17e StromVG sowie Art. 19e bis 19h StromVV, beide in Kraft seit dem 1. Januar 2026. Einen Überblick über alle Modelle gibt der Fachartikel Virtueller ZEV.