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Glossar

LEG

Auch bekannt als: Lokale Elektrizitätsgemeinschaft

Eine LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft) ermöglicht seit dem 1. Januar 2026 den Handel von lokal produziertem Strom über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde. Für Stromflüsse innerhalb der Gemeinschaft zahlen Teilnehmer ein reduziertes Netzentgelt. Anders als beim ZEV oder vZEV dürfen die Teilnehmer unterschiedliche Netzanschlusspunkte im lokalen Verteilnetz nutzen; Smart Meter sind Pflicht.

Die LEG ist die dritte Stufe der Schweizer Eigenverbrauchsmodelle: Der ZEV teilt Strom hinter einem Anschlusspunkt, der vZEV rechnet über mehrere Anschlüsse einer Eigentümerschaft ab, die LEG öffnet den lokalen Stromhandel für ganze Nachbarschaften über das öffentliche Netz.

Für Produzenten mit grossen Dachanlagen entsteht damit ein zusätzlicher Absatzkanal: Überschussstrom, der bisher zum tiefen Einspeisetarif ins Netz floss, kann innerhalb der Gemeinschaft zu besseren Konditionen verkauft werden.

Die Rechtsgrundlagen stammen aus dem zweiten Verordnungspaket zum Stromgesetz. Einen Überblick über alle Modelle gibt der Fachartikel Virtueller ZEV.