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Glossar

Netzentgelt

Auch bekannt als: Netznutzungsentgelt, Netznutzungsgebühr

Das Netzentgelt (Netznutzungsentgelt) ist der Teil der Stromrechnung, den der Verteilnetzbetreiber für die Nutzung des Stromnetzes verrechnet, unabhängig vom Energielieferanten. Es besteht aus verbrauchsabhängigen Komponenten in Rp./kWh und dem Leistungspreis in CHF/kW auf die Monatsspitze. Solarstrom vom eigenen Dach durchläuft das öffentliche Netz nicht und vermeidet das Netzentgelt deshalb vollständig.

Auf der Stromrechnung eines Gewerbebetriebs stehen drei getrennte Posten: der Arbeitspreis für die gelieferte Energie, das Netzentgelt für den Transport und Abgaben. Verwechselt werden vor allem Netzentgelt und Leistungspreis: Der Leistungspreis ist die leistungsabhängige Komponente innerhalb des Netzentgelts, nicht ein separater Posten.

Für die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen ist das Netzentgelt zentral, denn Eigenverbrauch vermeidet es vollständig. Zusammen mit dem eingesparten Energiepreis und den Abgaben ergibt das vermiedene Kosten von 20 bis 35 Rp./kWh, deutlich mehr als die Einspeisung erlöst.

Zwei neuere Regelungen verändern das Bild: Seit dem 1. Januar 2025 können Betreiber für Batteriestrom, der zuerst aus dem Netz bezogen und später wieder eingespeist wird, die Rückerstattung der Netzentgelte beantragen. Und in einer LEG zahlen Teilnehmer für gemeinschaftsinterne Stromflüsse ein reduziertes Netzentgelt. Was das für Speicherprojekte bedeutet, steht im Praxisleitfaden Peak Shaving für Gewerbe.