Glossar
VNB-Praxismodell
Auch bekannt als: Praxismodell VNB, VNB-Modell
Das VNB-Praxismodell ist eine seit 2014 verbreitete Branchenpraxis, bei der der Verteilnetzbetreiber (VNB) den Solarstrom einer Liegenschaft über seine eigenen Zähler an die Mieter verteilt und verrechnet. Die Mieter bleiben Endkunden des VNB, der Anlagenbetreiber erhält eine Gutschrift für den gelieferten Solarstrom. Anders als ZEV, vZEV und LEG steht das Modell in keinem Gesetz; es beruht auf einem Vertrag zwischen Anlagenbetreiber und VNB.
Das Modell entstand, als der Eigenverbrauch von Solarstrom am 1. Januar 2014 gesetzlich erlaubt wurde (Art. 7 Abs. 2bis des damaligen EnG), ein Zusammenschluss mehrerer Parteien aber noch nicht geregelt war. Verteilnetzbetreiber boten Eigentümern an, den Solarstrom des Gebäudes über die bestehenden VNB-Zähler den Mietern zuzuordnen. Private Leitungen werden genutzt, private Zähler braucht es nicht.
Der Ablauf ist schlank: Die Zähler des Netzbetreibers bleiben bestehen, der Netzbetreiber rechnet den Solarstrom mit den Mietern ab und schreibt dem Anlagenbetreiber die gelieferte Menge gut. Ein Abrechnungsdienstleister entfällt. Dafür legt der Netzbetreiber die Konditionen fest, und die Mieter bleiben seine Endkunden.
Genau darin liegt die Grenze. Ein ZEV tritt seit 2018 gegenüber dem Netzbetreiber als eine einzige Endverbraucherin auf und bestimmt den internen Strompreis selbst; der vZEV erweitert das seit 2025 auf mehrere Grundstücke an derselben Anschlussleitung. Das VNB-Praxismodell bleibt eine Option für Gebäude mit Mietern und für Areale, wenn der eigene Netzbetreiber es anbietet und der Eigenverbrauch ohne eigene Messinfrastruktur organisiert werden soll.
Alle vier Modelle nebeneinander, mit Leitungen, Zählern, Verträgen und Abrechnung: ZEV, vZEV oder LEG: welches Modell passt zu Ihrem Standort.